Scharfe Kritik an Wolfsentnahme
Grundvoraussetzung zum Schnellschuss nicht gegeben
27. März 2024- Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender: „Die beiden vom Umweltministerium selbst festgelegten Voraussetzungen für einen Schnellabschuss sind in diesem Fall, laut unserem derzeitigen Informationsstand, nicht gegeben. Neben dem Grundschutz durch die Rinderherde selbst, welcher mehrfach durch einen Wolf überwunden wurde, fehlt der für die Schnellabschussgenehmigung notwendige „zumutbare empfohlene Schutz“. Damit entspricht die aktuelle Genehmigung zum Abschuss nicht den Kriterien, die das Umweltministerium selbst im Januar 2024 festgelegt hat.“ Am vergangenen Wochenende war in der Region Hannover ein Rind gerissen worden.
Hintergrund:
Im Dezember 2023 hat die Umweltministerkonferenz den Weg frei gemacht für ein Schnellabschussverfahren für Wölfe. Danach ist in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Wolfsabschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um den Ort des Risses auch ohne vorherige DNA-Probe erlaubt. Die jetzt vom Land Niedersachsen auf den Weg gebrachte Ausnahmegenehmigung ist der erste Fall, in dem das Schnellabschussverfahren für Wölfe angewendet wird.
>>Pressemitteilung des Umweltministeriums
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