Wölfe in Niedersachsen
Im Rahmen seines NABU-Projektes 'Willkommen Wolf!' setzt sich der NABU für den Schutz der Wölfe in Deutschland und auch in Niedersachsen ein. Mehr →
Wolf - Foto: Heiko Anders
14. Dezember 2016 – Wölfe sind durch nationale und internationale Gesetze streng geschützt. So fordern die umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und CSU in den Bundesländern in einer kürzlich veröffentlichten "Dresdner Resolution", die Zahl der Wölfe zu regulieren. Der sächsische Umweltminister Thomas Schmidt hat aktuell einen entsprechenden Antrag bei der Umweltministerkonferenz zur "Definition des Erhaltungszustandes des Wolfes" eingebracht.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Wie, nicht ob wir mit dem Wolf leben können, ist die entscheidende Frage. Wir brauchen keine Diskussion um die Begrenzung der Wolfsbestände, sondern bestenfalls die Optimierung im bestehenden und bewährten Wolfsmanagement.“ Der NABU lehnt eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in den Anhängen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht strikt ab. Vielmehr muss das Ziel sein, eine flächendeckende Anwendung von standortangepassten Herdenschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten noch besser umzusetzen und schnelle, unbürokratische Hilfen für Nutztierhalter möglich zu machen. Dazu gehört auch die Verbesserung der wissenschaftlichen Datenlage zu Umsetzungsdefiziten im Herdenschutz und deren Ursachen.
Regelungen zur Ausgleichszahlung für Nutztierhalter sind zu bürokratisch
Der NABU Niedersachsen sieht durchaus den Konflikt mit Nutztierhaltern und nimmt deren Bedenken bei der Rückkehr der Wölfe ernst, fordert aber von der Politik ein klares Bekenntnis zum Schutz des streng geschützten Tieres. Zudem seien insbesondere die Regelungen zu Ausgleichszahlungen für betroffene Nutztierhalter viel zu bürokratisch. Ziel muss es vielmehr sein, eine flächendeckende Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten noch besser umzusetzen und schnelle, unbürokratische Hilfen für Nutztierhalter möglich zu machen. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht und damit eine reguläre Bejagung der Wolfsvorkommen in Deutschland und auch in Niedersachsen lehnt der NABU strikt ab.
„Als weiterhin störend sehen wir die Begrenzung der Förderung durch die "de minimis-Regelung", die die Fördergelder auf höchsten 15.000 Euro auf drei Jahre durch das Land Niedersachsen beschränkt, da sonst andere Agrarförderungen, die den Tierhaltern zustehen, gefährdet werden“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen. „Vom Land Niedersachsen sollte eine Befreiung von dieser Regelung angestrebt werden und des Weiteren darauf gedrängt werden, dass auf EU-Ebene der Wolf ebenso betrachtet wird wie ein „Naturereignis“ durch das unvorhersehbare Einzelschäden verursacht werden können.“
Obwohl die Zuwachsraten der Wolfspopulation in Deutschland derzeit als hoch empfunden werden, sind die gegenwärtigen Wachstumsraten aus biologischer Sicht normal – und der Bestand mit aktuell 46 Rudeln keinesfalls ausreichend stabil. „Die Bestandsentwicklung des Wolfes wird rein durch das Nahrungsangebot gesteuert. Dies ist in Deutschland aufgrund der historisch höchsten Reh-, Rot- und Schwarzwildbestände sehr hoch“, so Miller. Gründe hierfür seien unter anderem die jahrzehntelange falsch ausgeübte Hege durch die Jägerschaft zur Optimierung von Jagdstrecken und die alarmierenden Fehlentwicklungen durch die Intensivierung der Landwirtschaft.
CDU/CSU für jahrelange Fehlentwicklungen im Jagdrecht verantwortlich
Insbesondere die enorme Zunahme des Maisanbaus für die Energiegewinnung (Vermaisung) trägt zu deutlich überhöhten Wildbeständen und damit verbundenen Großrotten- und Großrudelbildungen bei. „Wenn die CDU/CSU-Sprecher ihre Verantwortung für die Umweltpolitik ernst nehmen, sollten sie diese Zusammenhänge betrachten. Für die jahrzehntelangen Fehlentwicklungen im Jagdrecht und in der Landwirtschaftspolitik ist die CDU/CSU hauptverantwortlich“, so Miller. Der NABU begrüßt allerdings die Forderungen der umweltpolitischen Sprecher der CDU/CSU, das staatenübergreifende Wolfsmonitoring zwischen Deutschland und den Nachbarländern zu verbessern. „Die Zusammenarbeit mit Polen ist hier ein sehr gutes Vorbild und eine solche Zusammenarbeit ist auch mit den anderen Nachbarstaaten anzustreben“, so Miller.
Unter dem Titel "Wölfe in Deutschland – Leitlinien zum Schutz von Canis lupus" hat der NABU sein aktuelles Positionspapier veröffentlicht. Es zeigt die gegenwärtige Bestandssituation des Wolfes, formuliert die Forderungen des NABU an den Schutz und greift dabei wichtige Fragen zum Umgang des Menschen mit dem Wolf auf. Ein Problem sieht der NABU nach wie vor bei illegalen Wolfstötungen.
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