Aktuelles aus dem Emsland
Windpark Georgsdorf: Agrowea und Umweltverbände einigen sich
21. August 2024- Nachdem die Agrowea GmbH & Co. KG sich bereit erklärt hat, die erforderlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Natur in enger Abstimmung mit den Verbänden zu planen und durchzuführen, verzichten diese auf weitere rechtliche Schritte gegen die kürzlich erteilte Genehmigung.
„Es freut uns, dass es im Rahmen intensiver Verhandlungen gelungen ist, eine Einigung mit den Umweltverbänden herbeizuführen“, erklärt Christoph Pieper, Projektleiter der Agrowea. „Denn durch die Errichtung der sieben Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 39 Megawatt können wir einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und dem Klimaschutz leisten.“
Auch die Umweltverbände sind mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. „Den Standort der Anlagen zwischen den beiden Gebietsteilen des EU-Vogelschutzgebietes 'Dalum-Wietmarscher Moor' und 'Georgsdorfer Moor' halten wir zwar nach wie vor für sehr unglücklich,“ so der Vorsitzende des NABU Grafschaft Bentheim, Gerhard Busmann. „Da aber unter Berücksichtigung unserer fachlichen Hinweise umfangreiche Ausgleichsflächen für Wiesenvögel wie den Brachvogel, Greifvögel wie den Wespenbussard und Rastvögel wie die nordischen Gänse und Schwäne geschaffen werden, halten wir das Vorhaben nun für vertretbar“. Walter Oppel vom BUND Grafschaft Bentheim. ergänzt: „Wichtig aus Gründen des Arten- und Naturschutzes sind auch die zahlreichen festgelegten Vermeidungsmaßnahmen, eine ökologische Baubegleitung und ein umfassendes Monitoring der Fledermaus-Aktivitäten und der Entwicklung der Ausgleichsflächen.“
Vorangegangen waren den aktuellen Ereignissen Auseinandersetzungen über eine Genehmigung aus dem Jahr 2016 zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen an gleicher Stelle. Damals war der NABU gerichtlich gegen die Genehmigung vorgegangen und hatte vor Gericht Recht bekommen.
Erweiterung einer Legehennenanlage in Laar: Kritik vom NABU
Stickstoffemissionen beeinträchtigen NSG ‚Laarsches Bruch‘
17. Mai 2021- Besonders die zu erwartenden Stickstoffeinträge in das nahegelegene Naturschutzgebiet „Laarsches Bruch“ seien zu hoch und das Artenschutzrecht würde verletzt, beklagen die Naturschützer.
Bei dem geplanten Vorhaben soll eine Legehennenanlage mit derzeit zwei Ställen mit 90.000 Tierplätzen um zwei weitere Ställe mit ebenfalls 90.000 Plätzen erweitert werden. Die Planungsunterlagen lagen in 2012 schon einmal öffentlich aus, eine Genehmigung wurde jedoch vom Landkreis damals nicht erteilt. Besondere Brisanz erhält das Verfahren dadurch, dass ein dritter Stall bereits ohne Genehmigung errichtet und kurzzeitig betrieben, dann aber vom Landkreis stillgelegt wurde.
Im Hinblick auf die nun ausgelegten Planungsunterlagen bemängelt der NABU die zu erwartenden Stickstoffeinträge in das NSG „Laarsches Bruch“. „Das nährstoffarme Abbaugewässer ist besonders empfindlich gegenüber Nährstoffeinträgen und als Biotop gesetzlich geschützt,“ erklärt Gerhard,Busmann, erster Vorsitzender des NABU Grafschaft Bentheim. „Nach den Angaben in den Planungsunterlagen wird die maximal zulässige zusätzliche Menge an Stickstoffeintrag bei Weitem überschritten.“
Außerdem würden die artenschutzrechtlichen Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt. Die Bestandserfassungen der Brutvögel seien nicht ordnungsgemäß erfolgt und Rastvögel gar nicht kartiert worden. Durch die geplante Eingrünungspflanzung um die Ställe gehe wertvoller Nahrungsraum für Offenlandarten wie Kiebitz und Großer Brachvogel verloren. Schließlich sei die Umweltverträglichkeitsstudie samt ihrer Biotoptypenkartierung von 2012 deutlich veraltet. „Aus unserer Sicht sind die geplanten Ställe deshalb weiterhin nicht genehmigungsfähig,“ so Busmann.
Seltene Greifvögel brüten im Getreidefeld
Landvolk und NABU bitten um besondere Umsicht bei der anstehenden Ernte
5. Juli 2017 - Rohrweihe und Wiesenweihe brüten oft in Getreidefeldern. Das kann ihnen aktuell bei der Ernte zum Verhängnis werden. Der NABU Niedersachsen und das Landvolk appellieren deshalb an die Landwirte, gezielt auf Nester zu achten und diese zu melden. Sie fallen auf durch ihren niedrigen, schaukelnden Flug und einen grazilen Körperbau: Weihen. Auch im Emsland brüten diese seltenen und streng geschützten Greifvögel regelmäßig: Rohrweihe und Wiesenweihe kommen nach Angaben des NABU in der Region vor.
Ihre Nester werden ausschließlich am Boden angelegt, früher in Nasswiesen, Schilf- und Röhrichtbeständen, heute in Getreidefeldern. Das wird ihnen jedoch oft zum Verhängnis, denn mit der anstehenden Getreideernte besteht die große Gefahr, dass die noch nicht flugfähigen Jungtiere den Erntemaschinen zum Opfer fallen.
Daher erfasst der NABU seit Jahren die jährlich wechselnden Brutplätze. Besonders wird auf Nester der Wiesenweihe geachtet, denn diese stark gefährdete Art ist in ganz Niedersachsen bereits auf einen Bestand von nur noch 100 Brutpaaren geschrumpft. Gemeinsam mit den bewirtschaftenden Landwirten werden dann Maßnahmen zum Schutz der Nester bei der Ernte getroffen. "Sind die Nester erst einmal gefunden, ist dies kein großer Aufwand", betont NABU Regionalgeschäftsführerin Jutta Over. "Es reicht, wenige Quadratmeter Getreide um die Nester herum stehen zu lassen. Wenn die jungen Weihen flügge sind, spätestens Mitte August, kann alles normal weiter bearbeitet werden."
Zum Schutz vor Beutegreifern ist es in vielen Fällen sinnvoll, das Nest nach der Ernte zusätzlich mit Elektrozaun oder einem Drahtgeflecht einzuzäunen. Auch diese Arbeiten übernehmen NABU-Ehrenamtliche. Sorgen hinsichtlich dauerhafter betriebswirtschaftlicher Einschränkungen braucht niemand zu haben, erläutert Michael Feld, Geschäftsführer des Landvolks Meppen. Die Vögel suchen jedes Jahr neue Brutplätze auf und seien außerdem auf den Getreideanbau angewiesen.
Da die Suche nach den Neststandorten sehr zeitaufwendig ist, können diese nur stichprobenartig gefunden werden. "Wir gehen davon aus, dass ein großer Teil der Neststandorte unentdeckt bleibt und so bei der anstehenden Getreideernte in großer Gefahr ist", sagt Over. Feld und Over appellieren daher an alle Landwirte und Lohnunternehmer, besondere Vorsicht walten zu lassen. Werden Nester rechtzeitig gefunden, können diese beim NABU, Tel. 05931-4099630, oder bei Heiko Rebling, Tel. 05902-7205, gemeldet werden. Sofern eine Einzäunung erforderlich wird, kümmert sich der NABU in Abstimmung mit den Landwirten darum.