NABU klärt über Weideprojekte in Ostfriesland auf
Landkreis Leer scheinbar nicht an lösungsorientierter Zusammenarbeit interessiert
26. Juli 2023- Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, schilderte die bisherigen Ergebnisse der eigenen Recherchen sowie den aktuellen Zustand und gab eine Perspektive dazu ab, wie es mit den Projekten und Weideflächen in Zukunft weitergehen wird.
Ein Vorfall auf einer Beweidungsfläche im Mai 2023 führte zu einer Abfolge zahlreicher kontroverser Darstellungen und Vorwürfe gegen den NABU Niedersachsen sowie diverser Anordnungen durch den Landkreis Leer. Der NABU Niedersachsen war seit Beginn der Vorfälle stets um gewissenhafte, interne Aufarbeitung des Vorfalls und die möglichst transparente Darstellung der ihm zu diesem Vorfall bekannten Informationen bemüht.
NABU bedauert Vorfälle und gesteht Fehler ein
Ursache für die Abfolge der Geschehnisse war eine auf dem Thedingaer Vorwerk umzusetzende Blutuntersuchung im Mai 2023. Infolge eines bedauerlichen Unfalles im Zuge dieser Maßnahme war ein Kalb auf den von der LUNO gepachteten Fläche am Thedingaer Vorwerk im Landkreis Leer schwer verletzt und aufgrund dessen von seinem Leid erlöst worden. Dass auch während der Aktion Fehler gemacht wurden, gesteht der NABU ein. Beispielsweise wurde aufgrund eines Kommunikationsfehlers zwischen der NABU-Landesgeschäftsstelle und den LUNO-Mitarbeitenden vor Ort das Veterinäramt nicht vor der Aktion informiert. Während die LUNO-Mitarbeitenden dachten, dass das Veterinäramt bereits von der Landesgeschäftsstelle informiert worden sei, dachte die Landegeschäftsstelle wiederum, dass das Veterinäramt bereits vor Ort sei.
Dazu Dr. Holger Buschmann: „Eine ungünstige Personalsituation führte zudem dazu, dass die jahrelang Tierbetreuenden, die die einzelnen Tiere gut kannten, aufgrund eines plötzlichen Sterbefalles und Krankheit nicht zur Verfügung standen. Auch wenn erfahrene Personen vor Ort waren, ist der Umgang mit den Tieren nicht einfach und es bedarf eigentlich einer längeren Gewöhnungsphase, damit die einzelnen Tiere gut eingeschätzt werden können. Dazu kam, dass die Versorgungsplätze im Jahr 2022 entgegen allen anderen Jahren nicht abgeschoben und mit Sand aufgefüllt worden sind. Es stellte sich auch heraus, dass im Jahr 2022 am Thedingaer Vorwerk keine Blutprobenahmen durchgeführt wurden, die jährlich vorgeschrieben sind.“ Dr. Buschmann stellt klar: „Dem NABU Niedersachsen gelangte dies Anfang April 2023 zur Kenntnis, worauf sogleich Kontakt mit dem Veterinäramt des Landkreises aufgenommen wurde, um eine Fristverlängerung zu erreichen. Diese wurde aber abgelehnt und Ende April kam stattdessen die Anordnung des Veterinäramtes, dass die Blutuntersuchung bis zum 17. Mai durchgeführt werden müsse.“
Am 9. Mai, nachdem der Versorgungsplatz einigermaßen abgetrocknet war, wurde dort der Großteil der Herde festgesetzt. Am nächsten Tag sollte dann die Blutprobenahme umgesetzt werden, wobei es nachts heftige Regenfälle gab und diese den Versorgungsplatz schlammig werden ließen. „Es wäre besser gewesen, die Aktion an diesem Punkt abzubrechen. Man hätte dann aber gegen die Anordnung des Veterinäramtes verstoßen, weil es Wochen gedauert hätte, bis man die Tiere wieder in den Fangstand bekommen hätte“, erläutert Dr. Buschmann. „Es wurde versucht, die Tiere einzeln in den Fangstand zu bekommen. Nachdem die erste Kuh im Fangstand war, wurde festgestellt, dass diese keine Ohrmarke mehr hatte, und daraufhin das Veterinäramt angerufen. Das Veterinäramt kam zur Fläche und ordnete aufgrund der schlechten Bedingungen sofort die Freilassung der Tiere an, so dass keine Blutprobenahme oder Ohrmarkensetzung mehr möglich waren.“ Nach der Freilassung wurde das Kalb festgestellt, das entweder während der Aktion oder vermutlich eher bei der Freilassung übertrampelt und dabei verletzt worden ist. Das Tier wurde sofort vom anwesenden Veterinär in Augenschein genommen, an einen trockenen Platz auf Heu gelegt. In Absprache mit dem Tierarzt hoffte man, dass es sich über Nacht erholen würde. Der Landesvorsitzende bedauert: „Dies war leider nicht der Fall, so dass es am nächsten Morgen auf Empfehlung des Tierarztes erlöst wurde.“
„Das Wohl der Tiere ist uns zu jeder Zeit das wichtigste Anliegen, so dass nach dem Ausfall der langjährigen Tierbetreuenden sofort sachkundige Ersatzpersonen gefunden werden konnten, die die Tiere den ganzen Winter gefüttert und betreut haben. Diesen Personen bin ich sehr dankbar, dass sie diese Lücke aufgefüllt haben“, bekräftigt Dr. Buschmann. Fünf Tage nach dem Vorfall haben der NABU-Landesvorsitzende und die NABU-Landesgeschäftsführerin, beides promovierte Biologen, die Flächen und die Tiere selbst besichtigt, da Vorwürfe laut geworden waren, dass ein schlechter Ernährungszustand bei den meisten Rindern und katastrophale Zustände auf den Flächen herrschten. Sowohl den schlechten Ernährungszustand als auch den katastrophalen Zustand der Flächen konnten die beiden nicht bestätigen. Die Pferde und Rinder waren in einem guten Zustand, auch die Kälber sahen gut aus. Es war keine Unterversorgung zu erkennen.
Lediglich bei drei Heckrind-Jungtieren konnte ein struppiges Fell festgestellt werden. Eines der Tiere machte einen schwächeren Eindruck als die beiden anderen. „Dies ist jedoch nichts Ungewöhnliches in Ganzjahresbeweidungsprojekten und kann verschiedene Ursachen haben“, so Buschmann. „Eines der Tiere hatte später eine Beinverletzung, wurde erlöst und vom Veterinäramt in die Pathologie gegeben. Das schwächste Tier wurde immer schwächer und wurde von der Fläche zum NABU Woldenhof verbracht, um es dort zu behandeln. Leider musste es nach einigen Tagen Behandlung durch eine Tierärztin erlöst werden. Das dritte Tier hat sich dagegen erholt“, erklärt Dr. Buschmann. Die vom NABU in Auftrag gegebenen Untersuchungen ergaben, dass das erlöste Tier einen hohen Magendarmwurmbefall, leicht erhöhte Entzündungswerte und einen Selenmangel hatte. Letzteres, obwohl Mineralleckeimer mit Selengehalt zur Verfügung standen. Alle anderen Untersuchungsergebnisse ergaben keine Hinweise auf Krankheiten oder Seuchen. „Es bleibt festzustellen, dass die Tierdichte auf der Fläche deutlich von der einstmals vereinbarten Dichte mit 0,3 bis 0,4 Großvieheinheiten abweicht, was erhebliche Probleme mit sich bringt“, ist sich Dr. Holger Buschmann bewusst. „Das erhöht den Betreuungsaufwand erheblich, da in einem größeren Bestand eher verletzte Tiere auftreten. Es ist schwieriger, die Tiere in den Fangstand zu bekommen und es muss intensiv gefüttert werden und dennoch bleibt es schwierig dafür zu sorgen, dass auch die rangniedrigen Tiere ausreichend versorgt sind. Zudem fällt natürlich mehr Mist an, als wenn sich weniger Tiere auf der Fläche befinden. Noch ist ungeklärt, warum die Bestände so hoch sind, obwohl der NABU Niedersachsen gegenüber der LUNO bereits 2021 zugestimmt hatte, die Heckrinderherden in Coldam und am Thedingaer Vorwerk vollständig aufzulösen“, so der Landesvorsitzende.
FAQ zu den Vorfällen:
Wir bedauern die Verletzung zweier Rinder auf vom NABU gepachteten Flächen im Landkreis Leer infolge eines Unfalls während Routineuntersuchungen. Die Heckrinder mussten aufgrund der Schwere ihrer Verletzung von ihrem Leid erlöst werden. Hier finden Sie alle Informationen über diesen Vorgang sowie über aktuelle Entwicklungen rund um die Beweidungsprojekte. Mehr →
Extensive Weidetierhaltung trägt zum Naturschutz bei
Eine extensive Ganzjahresbeweidung ist nicht mit der konventionellen Haltung vergleichbar. Die Heckrinder und Koniks werden nach dem Konzept einer extensiven „Wilden Weide“ betrieben, die Tiere leben somit ganzjährig auf den Flächen und werden nicht in Stallungen untergebracht. Dies ist für das Sozialverhalten der Tiere und das Tierwohl besonders wertvoll. „Daher stellt die ganzjährige Weidehaltung für die dafür geeigneten Rassen eine der tierschutzgerechtesten Haltungsformen dar, da ihr Bewegungsbedürfnis frei ausgelebt und Sozialstrukturen gebildet werden können“, hebt Dr. Buschmann hervor.
Der Naturschutzwert und der Beitrag zum Klimaschutz dieser ganzjährigen Beweidungsform ist belegt. Dr. Buschmann: „Robuste Weidetiere gestalten auf großen Flächen ganzjährig die Landschaft, ähnlich wie es wilde Huftiere früher taten. Durch die Bewegung und das Fressen der Rinder und Pferde entstehen abwechslungsreiche Strukturen mit Kurzrasen, Stauden, offenen Böden und Gebüschen. Diese Flächen bieten vielen anderen Tieren und Pflanzen Lebensraum, etwa dem bedrohten Kiebitz, der auf kurz gehaltene Flächen angewiesen ist.“ Zudem bietet der Dung der Weidetiere vielen Insekten Nahrung, die wiederum eine Futterbasis für Vögel und andere Tiere darstellen. „Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen die positive Wirkung der Ganzjahresbeweidung auf die Artenvielfalt, sie trägt maßgeblich zum Erhalt unserer Ökosysteme bei“, weiß der Biologe.
Dass die Beweidung der LUNO im Landkreis Leer außerdem deutlich zum Tierwohl beiträgt, belegen entsprechende Kennzahlen der Beweidungsprojekte in Coldam und am Thedingaer Vorwerk. Die Rinder erreichten dort in den vergangenen Jahren ein Alter von bis zu 18 Jahren, während 20 Jahre bei Rindern als das Höchstalter gilt. Aktuell sind Kühe mit einem Alter von 15 Jahren auf den Flächen. In konventionellen Haltungen erreichen die Tiere aufgrund der geringen Nutzungsdauer in der Regel nur zwischen zwei und sechs Jahre. Die Sterblichkeit betrug in den letzten zehn Jahren in Coldam und Thedingaer Vorwerk trotz des hohen Alters nur 3,3 Prozent und diese war 2022 und 2023 bis jetzt nicht sonderlich erhöht, während die Sterblichkeit über alle Haltungsformen in Niedersachsen hinweg in den Jahren 2014 bis 2018 (einzig verfügbare Daten) bei 4,6 Prozent lag.
Ähnliches ergibt sich für die robusten Konikpferde auf den Flächen, wobei diese Rasse grundsätzlich deutlich älter werden kann als die meisten anderen Pferderassen. In den letzten sieben Jahren gab es über die Gesamtzeit sieben Falltiere, wobei zwischen 45 und 70 Tiere jährlich auf den Flächen standen. Und darunter waren wie bei den Rindern Tiere, die an Altersschwäche gestorben sind.
NABU Niedersachsen wundert sich über den Friesischen Verband für Naturschutz und den Landkreis Leer
Trotz der intensiven Aufarbeitung und Klarstellung der Situation vor Ort seitens des NABU Niedersachsen, trugen übertriebene Darstellungen und Falschbehauptungen des Friesischen Verbandes für Naturschutz (FVN) dazu bei, dass NABU- und LUNO-Mitarbeitende Anfeindungen ausgesetzt waren und illegale Aktivitäten in Form eines Gatteraufbruchs am Thedingaer Vorwerk, Drohnenflügen über den Weiden oder etwa Abladen von Heu- und Silageballen vor der NABU-Landesgeschäftsstelle stattgefunden haben. Trotz eines Aufrufs zu mehr Sachlichkeit nahmen die Vorwürfe und Anfeindungen nicht ab. Dies erschwerte die interne Aufarbeitung, welche ein Höchstmaß an personellen und finanziellen Kapazitäten beim NABU Niedersachsen erforderte, zusätzlich.
Nun wird vom FVN behauptet, Bodenproben in der Nähe der Weide genommen zu haben, welche eine hohe Belastung der Fläche mit Nährstoffen belegen sollen. Über die Qualität dieser Probenahmen kann keine Aussage getroffen werden. Weder ist bekannt, wo diese tatsächlich durchgeführt worden ist, noch ob dies fachlich korrekt geschehen ist. Darüber hinaus wird hier eine weitere fadenscheinige Aktion erkennbar, um dem NABU Niedersachsen mit unqualifizierten Behauptungen zu schaden. „Schließlich haben wir den überschüssigen Mist auf Anordnung des Landkreises Leer vom 5. Juni von der Weidefläche am Versorgungsplatz zusammenschieben müssen“, erklärt Dr. Buschmann. „Der Misthaufen wurde mit Folie unterlegt und abgedeckt. Der Abfluss von Sickerwasser war dabei nicht vollständig zu vermeiden, ein großflächiger Oberflächenabfluss erfolgte aber nicht. Parallel bemühte sich der NABU Niedersachsen intensiv darum, das Material entfernen zu lassen. Gleichzeitig wurde eine einfache und schnelle Entsorgung durch den Landkreis unmöglich gemacht, da der Mist aufgrund von fehlenden Blutuntersuchungen – aber ohne jeglichen Verdachtsfall –, als sogenanntes tierisches Nebenprodukt der Kategorie 2 deklariert wurde.“ Erst nach Absagen zahlreicher Firmen wurden durch Unterstützung der Unteren Wasserbehörde Angebote gemacht. „Daraufhin wurde sofort gehandelt und der Mist bis zum 10. Juli fachgerecht entsorgt“, so der Landesvorsitzende.
Dr. Holger Buschmann zeigt sich diesbezüglich auch sehr enttäuscht vom Verhalten des Landkreises Leer in dieser außergewöhnlichen Situation. Bei den ersten Anordnungen wurde noch versucht, diese schnellstmöglich umzusetzen, obwohl die gesetzten Fristen in Teilen unmöglich einzuhalten waren. Mittlerweile sind Anordnungen erfolgt, die nach Auffassung des NABU Niedersachsen tierschutzwidrig sind und dem Tierwohl widersprechen. „Eine hier absolut notwendige gemeinsame und zielführende Zusammenarbeit und vor allem eine sachliche Darstellung der Umstände war mit dem Landkreis Leer und dem dazugehörigen Veterinäramt im Gegensatz zu der Stadt Leer nicht umsetzbar“, bedauert Dr. Buschmann. „Die Untere Wasserbehörde des Landkreises hat sich dagegen konstruktiv in die Umsetzung der Anordnungen eingebracht, nachdem klar wurde, dass einige Anordnungen nicht erfüllbar sind. Die erteilten Anordnungen erschweren mit ihren teils unerfüllbaren Maßnahmen oder viel zu kurzen Fristen nicht nur eine schnellstmögliche Umsetzung, sondern widersprechen sich in Teilen sogar.“
Zudem kommunizierte der Landkreis des Öfteren über Pressemitteilungen, ohne den NABU-Landesverband oder die LUNO vorab oder unmittelbar über die Äußerungen zu informieren. Dazu gehörte beispielsweise die Aufforderung, die Beweidungsprojekte „bis zum Winter zu beenden“. Erst am 17. Juli ließ der Landkreis dem NABU in einer Anhörung zur voraussichtlich sechsten Anordnung diese mögliche Auflage zukommen – allerdings dann mit einer Frist zur Auflösung aller Tierherden in Coldam und Thedingaer Vorwerk. „Ein solches Verhalten halte ich für höchst fragwürdig“, stellt Dr. Buschmann fest. „Außerdem beinhaltet diese Anordnung eine völlig unrealistische Zeitvorgabe für diese Umsetzung.“ Demnach müssten die auf den Flächen befindlichen Heckrinder- sowie Pferdeherden bis zum 30. September 2023 vollständig aufgelöst werden, während gleichzeitig das Veterinäramt bisher nur eine Schlachtgenehmigung von Tieren für den Monat Juli erteilt hat. Diese Anordnung sei daher wegen des Tierwohles nicht umsetzbar. „Der Landkreis zwingt uns dann förmlich dazu, ein Massaker anzurichten oder die Tiere unter hoher gesundheitlicher Gefahr für Mensch und Tier von der Weide zu bekommen“, zeigt sich des Landesvorsitzende entsetzt. „Eine andere Lösung, bspw. eine geordnete Abgabe der Tiere, ist bis dahin nicht umsetzbar.“ Dr. Buschmann bringt die absurde Situation auf den Punkt: „Dies würde sogar den Abschuss trächtiger Tiere bedeuten – ein eklatanter Verstoß gegen den Tierschutz!“ Den Abbau der Herden hat der NABU als Gesellschafter der LUNO längst selbst beschlossen, will dies aber in Ruhe und mit höchstmöglichem Tierwohl umgesetzt sehen. „Die tierschutzgerechte Auflösung der Herden benötigt voraussichtlich zwei bis drei Jahre, diese Tatsache sollte eigentlich auch den Mitarbeitenden des Kreis-Veterinäramtes bekannt sein. Die LUNO wird sich daher in der Anhörung gegen die Anordnung aussprechen und wenn sie dennoch ausgesprochen werden sollte, dagegen gerichtlich vorgehen“, betont Dr. Buschmann.
Klagen gegen unerfüllbare Anordnungen bleiben unerlässlich
Aufgrund der Unerfüllbarkeit zahlreicher Maßnahmen in den fünf bisherigen Anordnungen sah sich der NABU Niedersachsen gezwungen, Klage gegen diese einzureichen. „Ich bin kein Freund des konfrontativen und vor allem des gerichtlichen Weges, weil dieser nur Verlierer produziert. Aber hier wurde uns im wahrsten Sinne des Wortes keine Chance gelassen, nicht gegen die Anordnungen vorzugehen. Ich würde mich freuen, wenn der Landkreis zu einem kooperativeren Weg zurückfinden würde. Das wäre nicht nur für alle Beteiligten, sondern insbesondere für die Tiere der beste Weg“, appellierte der NABU-Landesvorsitzende an den Landkreis.
Noch unverständlicher ist Dr. Holger Buschmann dieses Verhalten aufgrund der Tatsache, dass der NABU Niedersachsen wegen der hohen Verantwortung und zum Wohl der Tiere bereits seit Längerem und schon vor dem Vorfall mit hoher Priorität versucht, eine Reduzierung der bestehenden Herden auf diesen Flächen umzusetzen. Mittlerweile erfolgt die Entnahme einzelner Bullen in Form von sehr tierschutzgerechten Weideschüssen. Die Blutprobenentnahmen sollen im Sommer mit Hilfe von sogenannten Cattle Drivern erfolgen. Dies ist eine besonders schonende Art, bei der die Rinder von Reitern zu Pferde in die Fangstände gelenkt werden.
Im Anschluss an die Pressekonferenz konnten sich die beteiligten Redakteurinnen und Redakteure ein Bild von der aktuellen Situation am Thedingaer Vorwerk und dem guten Zustand der Rinder- und Pferdeherde machen.
Weiterführende Informationen:
Ausführliche Informationen und Hintergründe zum Naturschutzaspekt extensiver Ganzjahresbeweidung können einem Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V. (ABU) entnommen werden.