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NABU stellt Strafanzeige zu Totschlagfalle im Wolfsrevier Cuxhaven

Am 16.2. war bei Lamstedt von einem NABU-Mitglied ein etwa 50 Zentimeter große Totschlagfalle im Naturschutzgebiet und Wolfsrevier Langenmoor gefunden worden. Jetzt hat der NABU Niedersachsen Strafanzeige gestellt.

Wolf - Foto: Wolfgang Ewert

Wolf - Foto: Wolfgang Ewert

26. Februar 2015 - Der Fund einer beköderten Totschlagfalle durch ein NABU-Mitglied im Langenmoor bei Lamstedt (Landkreis Cuxhaven) am 16.2. (s.u.) sorgte beim NABU regional und überregional für Aufregung. Der NABU hat bei der Staatsanwaltschaft Stade zu dem Vorfall Anzeige erstattet. Zudem ist die zuständige Jagdbehörde vom NABU aufgefordert worden, den Fall auf möglichen Verstoß gegen die gültigen jagdlichen Vorschriften zur Verwendung von Fallen zu prüfen. Die Polizei Lamstedt hatte die Falle entfernt.

Die etwa 50 Zentimeter große Totschlagfalle war im Naturschutzgebiet Langenmoor im Gras versteckt und mit Innereien bestückt. Der Fundort befindet sich im Vorkommensgebiet des Cuxhavener Wolfspaares. Das Naturschutzgebiet bietet sich den Wölfen hervorragend als Rückzugsraum an. Dr. Hans-Joachim Ropers, stellvertretender NABU-Landesvorsitzender (Cuxhaven), erklärt: „Neben der Nachstellung auf Tiere geht von unsachgemäß aufgestellten Fallen auch eine Gefahr zum Beispiel für spielende Kinder aus.“

Der NABU stuft den Fund des Tellereisens in einem bekannten Wolfsrevier überdies als Nachstellen auf den Wolf ein. Markus Bathen, Jäger und NABU-Wolfsexperte, erklärt: „Fundort, Größe der Totschlagfalle und die Bestückung mit großen Innereien lässt den begründeten Verdacht einer Tötungsabsicht auf Wölfe zu.“ Einem Wolf würden beim Versuch das Fleisch aufzunehmen die gezackten Metallbügel schlagartig am Hals zusammenschnellen, um das Genick des Tieres zu brechen.

Es muss befürchtet werden, dass in dem Areal noch weitere Fallen ausgelegt sind. Aus Sicht des NABU ist daher dringend ein konzentriertes Absuchen geboten. Dr. Hans-Joachim Ropers und NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann bekräftigen die Forderung des NABU Niedersachsen, die Ermittlungsarbeit bei Wolfsdelikten nach dem Vorbild von Brandenburg und Sachsen durch das Landeskriminalamt durchführen zu laufen. Brandenburg und Sachsen haben diese Vorgehensweise etabliert, nachdem bisherige Ermittlungen bei illegalen Wolfstötungen ohne Ergebnisse blieben. Markus Bathen unterstreicht: „Die Ermittlungsarbeit von Tatorten in der freien Natur stellen eine besondere Herausforderung an die Ausstattung und Ausbildung der Beamten. Lokale Einheiten kommen da schnell an die Grenzen ihrer Möglichkeiten.“

Der Wolf galt bis 2000 in Deutschland ausgestorben und kehrt dank der Schutzbemühungen auf eigenen Pfoten zurück. Der NABU unterstützt die Rückkehr des Wolfes seit 10 Jahren mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“

Rechtshintergrund:

Bundesnaturschutzgesetz:
§ 10 (2) 11 a): Wolf (Canis lupus) gelistet in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gilt als streng geschützte Art.

§ 69 (5) - Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft indem er vorsätzlich oder fahrlässig [] ein Tellereisen verwendet.

§ 71 (1) - Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 69 Absatz 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht.


Verbotene Totschlagfalle in Wolfsrevier Cuxhaven gefunden

NABU kündigt Strafanzeige an

Wolf auf dem Truppenübungsplatz Munster Nord - Foto: Jürgen Borris

Wolf auf dem Truppenübungsplatz Munster Nord - Foto: Jürgen Borris

18. Februar 2015 - Am Montag wurde bei Lamstedt, Landkreis Cuxhaven, durch ein NABU Mitglied ein ungeschütztes Eiabzugseisen gefunden. Die etwa 50 Zentimeter große Totschlagfalle war im Naturschutzgebiet Langenmoor im Gras versteckt und mit Innereien bestückt. Der Fundort befindet sich im Vorkommensgebiet des Cuxhavener Wolfspaares. Das Naturschutzgebiet bietet sich den Wölfen hervorragend als Rückzugsraum an. Neben der Nachstellung auf Tiere geht von unsachgemäß aufgestellten Fallen auch eine Gefahr zum Beispiel für spielende Kinder aus. Die Polizei Lamstedt hat die Falle entfernt. Die zuständige Jagdbehörde prüft auf möglichen Verstoß gegen die gültigen jagdlichen Vorschriften zur Verwendung von Fallen.

Markus Bathen, Jäger und NABU-Wolfsexperte, erklärte: „Fundort, Größe der Totschlagfalle und die Bestückung mit großen Innereien lässt den begründeten Verdacht einer Tötungsabsicht auf Wolf zu.“ Einem Wolf würden beim Versuch das Fleisch aufzunehmen die gezackten Metallbügel schlagartig am Hals zusammenschnellen um das Genick des Tieres zu brechen. Aus diesem Grund wird der NABU Strafanzeige stellen.


Die Wolfsfalle wurde von einem aufmerksamen NABU-Mitglied gefunden.  - Foto: NABU Niedersachsen

Die Wolfsfalle wurde von einem aufmerksamen NABU-Mitglied gefunden. - Foto: NABU Niedersachsen

Es muss befürchtet werden, dass in dem Areal noch weitere Fallen ausgelegt sind. Aus Sicht des NABU ist daher dringend ein konzentriertes Absuchen geboten. Dies sollte wie die Ermittlungsarbeit unter der Regie des Landeskriminalamts laufen. Brandenburg und Sachsen haben diese Vorgehensweise etabliert, nachdem bisherige Ermittlungen bei illegalen Wolfstötungen ohne Ergebnisse blieben. Markus Bathen weiter: „Die Ermittlungsarbeit von Tatorten in der freien Natur stellen eine besondere Herausforderung an die Ausstattung und Ausbildung der Beamten. Lokale Einheiten kommen da schnell an die Grenzen ihrer Möglichkeiten.“

Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht!

Der NABU Niedersachsen stuft nach der heutigen Landtagssitzung die durch FDP eingebrachte und von der CDU unterstützte Forderung ‚Wolf ins Jagdrecht‘ als völlige Sackgasse ein. Die Fälle jüngster Verluste von Nutztieren durch Wölfe werden von ihnen als Versagen des niedersächsischen Wolfsmanagements ausgelegt und als Alibi für die Forderung vorgeschoben.

Tatsächlich erkennt auch der NABU noch deutlichen Nachholbedarf beim Herdenschutz. Dieser besteht jedoch in der Umsetzung vor Ort. Gesetzlich lässt das niedersächsische Wolfsmanagement keine Lücke offen, die durch den 'Wolf im Jagdrecht' geschlossen würde.


Wolf - Foto: Wolfgang Ewert

Wolf - Foto: Wolfgang Ewert

Darstellungen, dass jagdrechtlich die Wolfverbreitung eingeschränkt werden kann oder Nutztiere geschützt werden können, lassen sich nicht umsetzen. Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen, unterstrich dazu heute in Hannover: "Weder wolfsfreie Gebiete noch die systematische Bejagung als Schutz von Nutztieren sind mit den europaweiten Vereinbarungen zum Artenschutz vereinbar. Das wäre ein Fall für den EU-Gerichtshof.

Auch im Detail offenbaren die Forderungen bedauerliches Halbwissen im Wolfsmanagement. Wölfe zu vergrämen ist eine technische Möglichkeit Wölfe zu vertreiben. Dies ist nach Naturschutzgesetz und Wolfsmanagementplan unter bestimmten Voraussetzungen schon heute möglich. Markus Bathen, NABU Wolfsexperte: "Wer fordert, deswegen den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, outet sich als jemand, der Wolfsmanagementplan und die Landesgesetze nicht kennt."

Nach dem Managementplan Wolf zählen zur Prävention Schutzmaßnahmen von Nutztieren mithilfe von Zäunen und Herdenschutzhunden auf den Weiden und Koppeln. Die Wolfgebiete in den neuen Bundesländern können nach fast 15 Jahre einen sehr guten Erfolg dieses Herdenschutzes aufweisen.

Der Wolf galt bis 2000 in Deutschland ausgestorben und kehrt dank der Schutzbemühungen auf eigenen Pfoten zurück. Der NABU unterstützt die Rückkehr des Wolfes seit 10 Jahren mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“


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