Erneut illegale Wolfstötung
NABU initiiert Verbändegespräch mit Deutschem Bauernverband, Vereinigung deutscher Schafzuchtverbände und Deutschem Jagdverband
27. September 2016 - Dies ist der zweite Fall eines getöteten Wolfes innerhalb von 14 Tagen. Erst am 12. September wurde ein geköpfter Wolf in der Nähe von Schenkendöbern (Spree-Neiße) im Süden Brandenburgs gefunden.
Der Kadaver, der nach Augenzeugenberichten eine Schussverletzung aufwies, wurde am Montag für eine umfassende Untersuchung nach Berlin in das Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) gebracht. Das IZW ist Teil des Dokumentations- und Beratungszentrums des Bundes zum Wolf (DBBW) und übernimmt dort vor allem die wissenschaftliche Untersuchung und Forschung der in Deutschland tot aufgefundenen Wölfe.
Der NABU verurteilt diesen offensichtlichen Fall einer erneuten Straftat gegen das streng geschützte Tier. Seit dem Jahr 2000 ist dies der 20. illegal getötete Wolf in Deutschland. Der NABU begrüßt, dass die Landesjägerschaft Niedersachsen Strafanzeige gestellt und eine Belohnung von 3.000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgesetzt hat, die zur Ergreifung des Täters führen. Doch leider haben in Aussicht gestellte Belohnungen in der Vergangenheit bislang nicht dazu geführt, dass die Täter im Fall illegal getöteter Wölfe tatsächlich ermittelt wurden.
„Es kann nicht sein, dass wir alle paar Wochen einen illegal getöteten Wolf finden und Belohnungen aussetzen, die niemand in Anspruch nimmt. Wir müssen jetzt gemeinsam mit Jägern, Landwirten und Nutztierhaltern dafür sorgen, dass eine solche Straftat in Zukunft verhindert und strenger geahndet wird“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Aus diesem Grund hat NABU-Bundesgeschäftsführer Miller seine Geschäftsführerkollegen von Bauernverband, Jagdverband und Vereinigung der Schafzüchterverbände zu einem Verbändegespräch eingeladen.
Wer auf Wölfe schieße, der torpediere auch die Erfolge des Wolfsmanagements. „Daher wünschen wir uns einen schnellstmöglichen Austausch mit Vertretern des Deutschen Bauernverbandes, der Vereinigung deutscher Schafzuchtverbände und des Deutschen Jagdverbandes im Rahmen eines Krisengespräches, um zu beraten, was getan werden muss, um gemeinsam solche kriminellen Auswüchse zu verhindern“, so Miller weiter.
Das unerlaubte Töten eines streng geschützten Wolfes ist eine Straftat und kann nach Bundesnaturschutzgesetz mit Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Nachtrag: Eine Sprecherin des Niedersächsichen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat inzwischen bestätigt, dass der Wolf erschossen wurde. Das ergab die Obduktion. Es handelt sich um ein älteres weibliches Tier.
Die positive Entwicklung der Wölfe geht weiter: Auch im letzten Wolfsmonitoring-Jahr lebten wieder mehr Wolfsfamilien in Deutschland. Nun ist es wichtig, den hohen Schutzstatus aufrechtzuerhalten und illegale Tötungen konsequent zu verfolgen. Mehr →
Wie leist- und bezahlbarer Herdenschutz zukünftig aussehen kann, soll die Tagung am 1. Oktober vermitteln, damit Übergriffe durch den Wolf möglichst selten auftreten. Aktuelle Fragestellungen zum Herdenschutz und zu Versicherungsfragen werden beleuchtet. Mehr →