Erneute Entnahme einer Wolfsfähe
NABU und Freundeskreis freilebender Wölfe kritisieren Wolfabschuss
2. März 2021- Auch in diesem Fall soll es sich um eine Fähe handeln, für die keine Abschussgenehmigung vorlag. Diese galt für den Wolfsrüden GW1027m des Rudels. Umweltminister Olaf Lies verteidigte den Abschuss mit Hinweis auf die Einzelnorm § 45a „Umgang mit dem Wolf“ des Bundesnaturschutzgesetzes.
Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, zeigt sich nach dem wiederholten Fall des Abschusses eines falschen Tieres entsetzt: „Das Umweltministerium setzt genau das um, wovor wir seit längerem warnen und was den Weidtierhaltern nicht hilft: Wölfe werden ohne konkrete Zuordnung abgeschossen, ganze Rudelstrukturen können durch die Entnahme zerstört werden.“ Dr. Buschmann wiederholt seine bereits geäußerte Kritik mit Nachdruck, man könne nicht nach Gutdünken Wölfe abschießen, bis man den richtigen Wolf irgendwann trifft, sondern müsse konsequent flächendeckenden, fachgerechten Herdenschutz in Wolfsgebieten fördern und umsetzen.
Wie kann man einen Welpen mit einem adulten Tier verwechseln?
Ralf Hentschel, Vorsitzender des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V., schließt sich der Kritik an und betont: „Der Abschuss eines jetzt rund zehn Monate alten Welpen aus dem Vorjahr ist ein Armutszeugnis. Ein im Vergleich so kleines Tier kann von erfahrenen Personen sehr wohl von ausgewachsenen Rüden unterschieden werden.“
Beide Vorsitzenden zeigen sich ob der Äußerung von Umweltminister Lies, „die Alternative wäre, dass verzweifelte Weidetierhalter im Zweifel irgendwann selbst zum Gewehr greifen“, zudem höchst erschüttert. Zwar dürfe es soweit nicht kommen. Aber: „Es darf niemals durch einen Minister der Eindruck vermittelt werden, Wölfe könnten von jedem betroffenen Weidetierhalter einfach abgeschossen werden“, so Hentschel. Dr. Buschmann ergänzt: „Der Wolf ist und bleibt durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt. In der Europäischen Union unterliegt er den Anhängen II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus und die Alternativen liegen im Herdenschutz.“
Intransparenz bei der Abschussgenehmigung
Eine Entnahme verhaltensauffälliger Wölfe ist nach § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes zwar möglich, dennoch könne diese Einzelnorm nach Einschätzung der Vorsitzenden nicht dafür missbraucht werden, den erstbesten Wolf zu entnehmen, zumal dies seitens des Umweltministeriums vollkommen intransparent und außerhalb der Öffentlichkeit geschieht. NABU Niedersachsen und der Freundeskreis freilebender Wölfe fordern daher weiterhin dazu auf, vermehrt auf wirksame und fachgerecht angewandte Herdenschutzmaßnahmen statt auf Wolfsabschuss zu setzen sowie die bestehenden Abschussgenehmigungen öffentlich zu machen und transparent darzulegen, weshalb einzelne Wölfe entnommen werden sollen.
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