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Wolf im Raum Vechta: NABU gegen Abschuss

NABU widerspricht dem Niedersächsischen Landtagspräsidenten

Der NABU Niedersachsen ruft das Umweltministerium und alle am Wolfsmanagement Beteiligten dazu auf, vollumfänglich alle wolfsabweisenden Maßnahmen für die Wölfin im Raum Vechta auszuschöpfen. Einen Abschuss lehnt der NABU bei der aktuellen Lage strikt ab.

Wolf im Schnee - Foto: Heiko Anders

Wolf im Schnee - Foto: Heiko Anders

09. Dezember 2015 - Der NABU Niedersachsen widerspricht der Forderung des Niedersächsischen Landtagspräsidenten Bernd Busemann um die Freigabe der Bejagung des Wolfes in Niedersachsen. In seinem Plädoyer spricht er sich sowohl für die Bewahrung der Schöpfung als auch für deren Bejagung aus. Das passt nach Meinung des NABU Niedersachsen nicht zusammen.

Mittlerweile stellt sich die Situation in einem anderen Licht dar. Denn bislang wurde lediglich eine Wölfin für die Nutztierrisse in Goldenstedt für verantwortlich erklärt. Allerdings berichtete Wolfsberater Torsten Schumacher am 7. Dezember gegenüber dem NDR, dass mittlerweile Spuren von mindestens zwei Wölfen in dem Gebiet entdeckt wurden. Der NABU fordert das Wolfsmanagement daher auf, die Anzahl der Wölfe in Goldenstedt und Umgebung zunächst zu erfassen. Es kann auf Grund dieser neuen Erkenntnis keine Bejagung einer einzelnen Wölfin gefordert werden.

Der NABU erteilt der Forderung nach Entnahme bzw. Abschuss der Wölfin bzw. der Wölfe eine klare Absage.

Wölfe sind auf Huftiere spezialisiert. Neben Rehen, Rothirschen und Wildschweinen zählen zu den Huftieren auch Schafe und Ziegen. Für sie müssen in Wolfsregionen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, denn bei ihren langen Streifzügen kommen Wölfe immer wieder mit Weidetieren in Kontakt. Sind Schafe und Ziegen nicht oder schlecht geschützt und hat ein junger Wolf noch nie Erfahrungen mit Schutzzäunen gemacht, wird er versuchen, hier leichte Beute zu machen. Dies kann bei wiederholtem Erfolg zu einer Gewöhnung führen, so dass dringend weitere Maßnahmen für den Herdenschutz ergriffen werden müssen.


Zuerst alle wolfsabweisenden Maßnahmen ausschöpfen!

Sind Schafe und Ziegen nicht oder schlecht geschützt und hat ein junger Wolf noch nie Erfahrungen mit Schutzzäunen gemacht, wird er versuchen, hier leichte Beute zu machen.- Foto: Christoph Bosch

Sind Schafe und Ziegen nicht oder schlecht geschützt und hat ein junger Wolf noch nie Erfahrungen mit Schutzzäunen gemacht, wird er versuchen, hier leichte Beute zu machen.- Foto: Christoph Bosch

11. November 2015 - Eine Wölfin hatte erstmals Anfang Oktober im Raum Vechta bei Goldenstedt einen Schutzzaun überwunden, der dem wolfsabweisenden Grundschutz entsprechend der „Richtlinie Wolf“ errichtet wurde. Der NABU begrüßt die getroffene Feststellung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), wonach ein Wolf erst dann, wenn er mehrfach wolfsabweisende Schutzmaßnahmen überwindet, als auffällig einzustufen ist. Für den NABU Niedersachsen stellt sich zudem die Frage, nach dem erfolgreichen Herdenschutzmanagement der anderen Schäfereien außerhalb von Goldenstedt in der Region.

Der NABU erteilt der Forderung nach Entnahme bzw. Abschuss der Wölfin, insbesondere vor dem Hintergrund der heutigen Demonstration von Schafhaltern in Hannover, eine klare Absage.

Wölfe sind auf Huftiere spezialisiert. Neben Rehen, Rothirschen und Wildschweinen zählen zu den Huftieren auch Schafe und Ziegen. Für sie müssen in Wolfsregionen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, denn bei ihren langen Streifzügen kommen Wölfe immer wieder mit Weidetieren in Kontakt. Sind Schafe und Ziegen nicht oder schlecht geschützt und hat ein junger Wolf noch nie Erfahrungen mit Schutzzäunen gemacht, wird er versuchen, hier leichte Beute zu machen. Dies kann bei wiederholtem Erfolg zu einer Gewöhnung führen, so dass dringend weitere Maßnahmen für den Herdenschutz ergriffen werden müssen.

NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann: „Im Fall dieser Wölfin müssen zum einen die Ursachen für ihr Verhalten geklärt werden. Zum anderen sollten umgehend weitere Herdenschutzmaßnahmen wie bspw. der Einsatz von Herdenschutzhunden umgesetzt werden, um der Wölfin klarzumachen, dass Nutztiere eine unerreichbare Beute darstellen.“


Hintergrund:

Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention und der europäischen Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie). Auch das Bundesnaturschutzgesetz schützt den Wolf. Es zählt ihn zu den besonders und streng geschützten Arten. Sie unterliegen damit dem umfassenden Schutz der Zugriffs- und Besitzverbote des 44 BNatSchG. Dies betrifft insbesondere das Töten von Wölfen. Verboten ist auch das Töten eines erkennbar schwer verletzten Wolfs beziehungsweise eines Hybriden, sofern dafür keine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde vorliegt.

Der Wolf galt bis 2000 in Deutschland als ausgestorben und kehrt dank der Schutzbemühungen auf eigenen Pfoten zurück. Der NABU unterstützt die Rückkehr des Wolfes seit 10 Jahren mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“


Wolf - Foto: Christoph Bosch

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Im Rahmen seines NABU-Projektes 'Willkommen Wolf!' setzt sich der NABU für den Schutz der Wölfe in Deutschland und auch in Niedersachsen ein.

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