Bereits die 24. illegale Wolfstötung in Deutschland
Der in Baden-Württemberg erschossene Wolf stammt aus Niedersachsen
9. August 2017 - Der NABU Niedersachsen verurteilt diesen offensichtlichen Fall einer erneuten Straftat. Das unerlaubte Töten eines streng geschützten Wolfes ist eine Straftat und kann nach Bundesnaturschutzgesetz mit Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Obduktion durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin belegte die Erschießung als Todesursache des Tieres und bestätigte somit die Vermutungen. Bei dem Wolf, der am 8. Juli im Schluchsee im Schwarzwald gefunden worden war, handelt es sich seit dem Jahr 2000 bereits um den 24. illegal getöteten Wolf in Deutschland. Hierzulande leben derzeit 60 Rudel mit mehreren Hundert Tieren, davon in Niedersachsen ca. 130 Tiere.
Der Wolf war einer von drei Welpen, die im vergangenen Jahr in Schneverdingen (Niedersachsen) nachgewiesen wurden und war unter dem Kennzeichen GW 630 M registriert worden. Bei seiner Wanderung in den Süden der Republik legte er eine Strecke von über 600 Kilometern zurück. Dass der aus dem Schluchsee geborgene tote Wolf aus Niedersachsen stammt, zeigt, welche Bedeutung Baden-Württemberg als genetischer Brückenkopf zwischen der zentraleuropäischen Wolfpopulation im Norden und Osten Deutschlands und der Wolfpopulation in den Alpen hat. Hätte der Wolf in Baden-Württemberg überlebt, hätte es die Chance auf eine Vermischung mit der alpinen Population gegeben.
Der Rüde war vermutlich erst der vierte Wolf in Baden-Württemberg seit seiner Ausrottung vor über 150 Jahren. Die Politik darf illegale Tötungen mit Forderungen nach Abschussquoten nicht salonfähig machen! „Das sind keine Einzelfälle mehr. Offenbar gibt es Menschen, die gezielt Jagd auf Wölfe machen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Er fordert die zuständigen Behörden und Minister auf, entschlossener gegen illegale Wolfstötungen vorzugehen und Täter entsprechend strafrechtlich zu verfolgen. Bislang gab es nur drei Verurteilungen – in allen Fällen hatten sich die Täter selbst gestellt. Auch der NABU Baden-Württemberg verurteilt diese skrupellose Straftat und wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Kein Einzelfall: In Baden-Württemberg wurde ein Wolfsrüde illegal getötet. Damit erhöht er die traurige Bilanz auf 24 Fälle in Deutschland seit dem Jahr 2000. Die Politik darf illegale Tötungen mit Forderungen nach Abschussquoten nicht salonfähig machen! Mehr →
Im Dezember 2007 wurde in Niedersachsen ein Wolfsrüde erlegt. Einer der drei Täter wurde nun vom Landgericht Lüneburg verurteilt. Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob man sich über das Naturschutzgesetz hinwegsetzen darf, um ein Tier von seinen Leiden zu erlösen. Mehr →