Kritik an Windkraftplanung im Weserbergland
Der NABU kritisiert die Planungen der Windkraftanlagen von Planet Energy GmbH, einer Tochter der Greenpeace Energy eG. Mehr →
15. Februar 2018 - Das Verwaltungsgericht ist in einer eingehend begründeten Entscheidung der Kritik des NABU Niedersachsen und der Anwohner gefolgt. NABU und Anwohner sind über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erleichtert, aber alles andere als überrascht.
Denn die Belange des Artenschutzrechts – konkret die Auswirkungen der acht Anlagen auf Vögel und Fledermäuse – sind in dem Genehmigungsverfahren völlig unzureichend ermittelt und bewertet worden. Grundlegende Anforderungen an die Erstellung von Gutachten wurden verkannt, so das Verwaltungsgericht. Es ließ offen, ob noch weitere Rechtsmängel zu konstatieren wären, wie unzutreffend ermittelte Lärmbelastungen, Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften sowie dem Vorliegen einer optisch bedrängenden Wirkung der Anlagen.
Die NABU Kreisgruppe Vechta und die Anwohner hatten sich bereits seit 2013 intensiv mit dem von Anfang an hoch umstrittenen Projekt beschäftigt. Auch mehrere versierte Vogelkundler unterstützten das Projekt durch eigene Bestandserfassungen. Dies lieferte wesentliche Zusatzkenntnisse hinsichtlich der betroffenen Arten. Der Genehmigung des Windparks durch den Landkreis ging die 37. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bakum voran. In deren Rahmen hatten Anwohner, NABU und Vogelschützer grundlegende Kritik an der Ausweisung des Standortes als Windkraftkonzentrationszone geübt.
Massive Kritik des Verwaltungsgerichts am Genehmigungsverfahren
Im Genehmigungsverfahren für den Windpark im Jahre 2016 erhob das Bündnis dann wiederum massive Bedenken gegen die artenschutzrechtliche Verträglichkeit und untermauerten sie durch ein Fachgutachten. Bernd Thölking, ein besonders betroffener Anwohner in Vestrup, unterstreicht: „Der Landkreis Vechta peitschte das Genehmigungsverfahren nur durch, um der EWE als Betreiberin des Windparks die lukrativen Einspeisevergütungen nach dem EEG 2016 zu sichern.“ Dieses Verhalten hatte bereits beim Erörterungstermin beim Landkreis hohe Wellen geschlagen.
„Angesichts der massiven Kritik des Verwaltungsgerichts an Methodik und Umfang der vorgelegten artenschutzrechtlichen Untersuchungen ist der Landkreis Vechta nun aufgerufen, die erteilte Genehmigung in dem laufenden Widerspruchsverfahren zurückzunehmen“, fordert Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender. „Auch die Gemeinde Bakum muss tätig werden: Die fehlerhaften artenschutzrechtlichen Gutachten lagen nicht nur der Genehmigung des Landkreises, sondern auch bereits der Konzentrationsplanung der Gemeinde zugrunde“, verdeutlicht Anwalt Dr. Unland von der Kanzlei Baumeister, der die Betroffenen erfolgreich vor Gericht vertreten hat. „Dies wird einer rechtlichen Überprüfung ebenfalls nicht standhalten können.“
Abschließend kommentiert Ludger Frye, der NABU-Kreisvorsitzende: „Wir wünschen uns, dass sowohl der Landkreis Vechta wie auch die Gemeinde Bakum in Sachen Windpark der Rechtauslegung des Verwaltungsgerichts Oldenburg folgen und die notwendigen Konsequenzen ziehen.“
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