Verbandsklagerecht - FAQ
Im Namen der Natur
Was ist das Verbandsklagerecht? Der NABU Niedersachsen erläutert die Fakten und Hintergründe zum Verbandsklagerecht und zur Situation in Niedersachsen. Mehr →
23. August 2024- Nach Auffassung des NABU verstößt die Genehmigung in mehrfacher Hinsicht gegen umweltrechtliche Vorschriften. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg teilte diese Einschätzung in seinem Beschluss vom 13. August 2024 und hob hervor, dass die Genehmigung an erheblichen Rechtsfehlern leidet. Das OVG ordnete deshalb die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung an, die der Landkreis Leer erteilt hatte.
Insbesondere wurde bemängelt, dass die Genehmigung inhaltlich nicht hinreichend bestimmt sei, wodurch Unklarheiten über deren Umfang bestehen. Der Umfang der Genehmigung war selbst unter den Mitarbeitenden des Landkreises nicht einheitlich verstanden worden.
Ein weiterer kritischer Punkt des Gerichts betraf die Schutzauflagen für die im Gebiet vorkommenden Fledermausarten. Der Landkreis Leer hatte zwar mehrere gefährdete Arten identifiziert, jedoch weitergehende Schutzmaßnahmen abgelehnt, da keine Betroffenheit von Wochenstuben vorliege. Das Gericht hielt diese Argumentation für nicht nachvollziehbar, da entscheidend sei, ob die Fledermäuse sich regelmäßig im Wirkungsbereich der Windenergieanlagen aufhalten – unabhängig davon, ob sich dort Wochenstuben befinden.
Zudem stellte das OVG fest, dass die Genehmigung nicht sicherstellt, dass der nächtliche Betrieb der Windenergieanlagen keine unzumutbaren Lärmimmissionen verursacht. Auch die festgelegte Rückbausicherheit sei unzureichend, wie der Landkreis selbst eingeräumt hatte. Darüber hinaus leidet die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung an einem formellen Fehler, der angesichts der festgestellten materiellen Mängel nicht als unerheblich betrachtet werden kann.
NABU macht weitere Einwände geltend
Das OVG Lüneburg wies ausdrücklich darauf hin, dass weitere vom NABU vorgebrachte Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung noch nicht geprüft wurden und dies erst im weiteren Verfahren geschehen wird. Der NABU fordert daher, dass der Landkreis Leer diese zusätzlichen Bedenken ernsthaft berücksichtigt. Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel, ob der geplante Windpark das Trinkwasserschutzgebiet gefährdet und weitere artenschutzrechtliche Verstöße zu befürchten sind.
„Indem Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde sich weigern, sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen, bringen sie der grundsätzlich begrüßenswerten Energiewende mehr Schaden als Nutzen. Die umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorschriften müssen trotz aller Bemühungen um eine Verfahrensbeschleunigung eingehalten werden“, so der Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann des NABU Niedersachsen.
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