Verbandsklagerecht
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20. Dezember 2024- Bereits im Mai 2024 hatte das Gericht die aufschiebende Wirkung der NABU-Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung der Deponie angeordnet (s.u.). Seither ruhen die Bauarbeiten auf dem Gelände. Dennoch plante die Firma Freimuth, noch vor Weihnachten rund 70.000 Kubikmeter Material für die Untergrundabdichtung auf dem Gelände zwischenzulagern. Laut der Firma handelte es sich dabei um eine genehmigungsfreie Maßnahme, die nicht als Baubeginn gewertet werden sollte. Das Material könne jederzeit wieder entfernt werden, so das Argument.
Der NABU widersprach dieser Darstellung. Eine derartige Zwischenlagerung hätte rund 1.200 bis 1.400 Lkw-Fahrten bedeutet und wäre mit erheblichen Umweltbelastungen sowie der Zerstörung von wertvollen Lebensräumen verbunden gewesen. Das OVG Lüneburg hat dem NABU nun Recht gegeben: Die geplante Zwischenlagerung wurde untersagt. „Dadurch konnten erhebliche Umweltbelastungen vermieden und die Zerstörung wichtiger Lebensräume für Tiere und Pflanzen, wie z.B. des letzten bekannten Vorkommens der ansonsten in Niedersachsen mit Ausnahme des Harzes ausgestorbenen Distelhummel, vorerst verhindert werden“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.
Dieser Beschluss ist ein wichtiger Erfolg für den Natur- und Artenschutz in der Region und zeigt erneut, wie wichtig es ist, Planungen mit großem Einfluss auf die Umwelt kritisch zu hinterfragen und rechtlich zu prüfen.
13. Mai 2024- Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einem Antrag des NABU Niedersachsen stattgegeben und damit den geplanten Bau der Bauschuttdeponie Driftsethe auf dem Gebiet der Gemeinde Hagen im Bremischen vorerst gestoppt. „Das Urteil zeigt, dass Umwelt- und Artenschutz ernst genommen werden muss. Erstmals hat ein Gericht den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes wirkliche Bedeutung beigemessen“, kommentiert Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt des NABU Niedersachsen, betont die bundesweite Bedeutung des Falles: „Dies könnte weitreichende Folgen für ähnliche Projekte in ganz Deutschland haben.“
Verstöße gegen Umwelt- und Klimaschutzgesetze
Der NABU Niedersachsen hatte gegen die Genehmigung des Projektes geklagt, da es gegen zahlreiche Umweltschutzgesetze verstößt und die Klimaschutzziele nicht ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere wurde bemängelt, dass das Gewerbeaufsichtsamt als Planfeststellungsbehörde die Auswirkungen des Vorhabens auf den CO2-Ausstoß nicht umfassend geprüft und in seine Entscheidung einbezogen hat.
Einzigartige Artenvielfalt bedroht
Bei der betroffenen Fläche handelt es sich außerdem um ein ökologisch besonders wertvolles Gebiet, das für seinen außergewöhnlichen Artenreichtum bekannt ist. Hier wurde die sehr seltene Distelhummel nachgewiesen - das einzige bekannte Vorkommen in ganz Norddeutschland. Der Schutz dieser einzigartigen Artenvielfalt ist ein wesentlicher Grund für das Engagement des NABU Niedersachsen gegen das Bauvorhaben.
Trotz der Möglichkeit, dass die Behörden das Planungsverfahren überarbeiten, bleibt der Rechtsstreit offen. „Wir haben gute Chancen, die Deponie endgültig zu verhindern. Das Gericht musste sich bisher nur mit einem Bruchteil unserer Argumente auseinandersetzen“, erklärt Buschmann.
Diese richtungsweisende Entscheidung stärkt die Rolle des Umweltschutzes in der Planungspraxis und verdeutlicht die Notwendigkeit, bei allen Entscheidungen die Umweltauswirkungen zu berücksichtigen.
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