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Erfolg für NABU und BI Contra Industriehuhn Wedemark

Eilverfahren geht in die zweite Instanz

Die Klage des NABU Niedersachsen gegen eine geplante Hühnermastanlage geht in die zweite Instanz. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte dem Eilantrag des NABU zum Baustopp stattgegeben. Nun ist das Oberwaltungsgericht zuständig.

Die Hühner in Elze werden ihr ganzes Leben lang nicht scharren und picken dürfen. - Foto: Helge May

Die Hühner in Elze werden ihr ganzes Leben lang nicht scharren und picken dürfen. - Foto: Helge May

Im Dezember 2019 gab das Verwaltungsgericht Hannover dem Eilantrag des NABU Niedersachsen gegen eine geplante Hühnermastanlage statt. Dabei ging es um die Erlaubnis der Region Hannover zum sofortigen Bau von zwei Hühnermastställen in Wedemark Elze, Region Hannover. Gegen die Erlaubnis hat der NABU Widerspruch eingelegt.

Antibiotika-Resistenzen, die Lage im Wasserschutzgebiet und Tierschutz: Berechtigte Bedenken angesichts der Baugenehmigung der Hühnermastanlage gibt es viele. Geplant sind in Elze 164.000 Mastplätze, das würde einen jährlich "Verbrauch" von ca. 1,23 Millionen Hühner bedeuten. Der Betrieb befindet sich im Bereich des für Hannover wichtigen Trinkwasserschutzgebiets Fuhrberger Feld. Das nähere Umfeld der Anlage ist bereits durch die bestehenden Hühnermastställe, durch eine Schweinemast mit 1.850 Plätzen und durch die Biogasanlage des Landwirts belastet.

Die Gerichtsentscheidung ist ein wichtiger erster Etappensieg für den NABU und die BI Contra Industriehuhn Wedemark. Aber sowohl die Region Hannover als auch der Landwirt haben Revision beantragt. Nun ist das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen zuständig.

Die juristische Auseinandersetzung hat auch überregionale Bedeutung. Für den Fall, dass der NABU und die Bürgerinitiative gewinnen, werden sich Landwirte sehr genau überlegen, ob sie Stallerweiterungen in dieser industriellen Dimension beantragen.

Wenn das OVG sein Urteil gesprochen hat, wird sich die Region Hannover mit dem Widerspruch des NABU gegen die Baugenehmigung befassen. Wahrscheinlich wird sie den Widerspruch zurückweisen; dann kann der NABU dagegen klagen. Dabei würde es dann nicht nur um die Flächenausstattung gehen, die im Eilverfahren relevant ist, sondern auch um die Immissionen, den Biotopschutz, den Tierschutz und den Verbraucherschutz.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der Bürgerinitiative.


Verwaltungsgericht Hannover entscheidet zugunsten des NABU Niedersachsen

20. Dezember 2019 - Gestern gab das Verwaltungsgericht Hannover seinen Beschluss zum Eilantrag des NABU im Verfahren Hühnermastanlage Wedemark OT Elze bekannt: Dem Eilantrag des NABU Niedersachsen wurde stattgegeben. „Wir freuen uns sehr über diese richterliche Entscheidung“, erklärte Christiane Hussels nach Bekanntwerden des Urteils für den Vorstand der Bürgerinitiative Contra Industriehuhn Wedemark. „Der NABU und die Bürgerinitiative Contra Industriehuhn Wedemark sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Genehmigung zum sofortigen Vollzug des Stallbaus rechtswidrig war“, ergänzt sie.

Die Entscheidung des Gerichts sei ein erster Erfolg in der juristischen Auseinandersetzung um die Maststallerweiterung in Elze. Denn die gerichtliche Entscheidung über den Widerspruch des NABU gegen die Baugenehmigung der Region Hannover steht noch aus.


NABU und BI Contra Industriehuhn Wedemark prüfen Rechtsweg gegen erteilte Baugenehmigung

29. April 2019 - Antibiotika-Resistenzen, die Lage im Wasserschutzgebiet und Tierschutz: Bedenken angesichts der Baugenehmigung der Hühnermastanlage gibt es viele. NABU und BI Contra Industriehuhn Wedemark prüfen den Rechtsweg gegen die erteilte Baugenehmigung. Die Region Hannover hat am 8. April 2019 eine Genehmigung zur Erweiterung der bestehenden Hähnchenmastställe in Elze erteilt. Der Landwirt kann dort nun zwei weitere Ställe mit je 42.500 Mastplätzen errichten und damit seine Anlage auf insgesamt 164.000 Mastplätze erweitern.

„Wir haben mit einer solchen Genehmigung gerechnet und sind darauf vorbereitet“, erklärt Christiane Hussels vom Verein Contra Industriehuhn Wedemark e.V., der es sich zum Ziel gesetzt hat, den Stallbau auf dem Rechtsweg zu verhindern.

Zusammen mit dem NABU und der gleichnamigen Bürgerinitiative Contra Industriehuhn Wedemark habe man einen Fachanwalt beauftragt, die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zu prüfen. „Der NABU und die BI prüfen gemeinsam ob eine Klage gegen die vorliegende Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz eingelegt wird“, kündigt die Vereinsvorsitzende an.

Hühnermastanlage liegt in Wasserschutzgebiet

Der Widerstand gegen die Hühnermast in industriellem Maßstab ist groß. Die Anlage liegt im Wasserschutzgebiet Fuhrberger Feld. Anwohner und Natur- und Umweltschützer rechnen mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das Grundwasser sowie auf Flora und Fauna. Außerdem befürchten viele Menschen gesundheitliche Gefahren durch an Feinstaub gebundene Keime, die Antibiotikaresistenzen transportieren können. Nicht weit entfernt von den Mastställen befinden sich ein Sportplatz und in Hohenheide ein Altenheim. Tierschützer wenden sich ebenfalls gegen die Genehmigung, da die Tiere wegen Überzüchtung zu Krankheiten neigen und auf engstem Raum, auf ihren Ausscheidungen hockend, ihre natürlichen Bedürfnisse nicht ausleben können.

Das nähere Umfeld der Anlage ist bereits durch die bestehenden Hühnermastställe, durch eine Schweinemast mit 1.850 Plätzen und durch die Biogasanlage des Landwirts belastet.


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