Erfolgreiche NABU-Klage gegen Abfalldeponie
Oberverwaltungsgericht weist Planung zurück
5. Juli 2017 - Mit Beschluss vom 4. Juli hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden, dass dem Antrag des NABU Niedersachsen entsprochen wird und der Planfeststellungsbeschluss für die Abfalldeponie Haaßel in der Gemeinde Selsingen (Landkreis Rotenburg/Wümme) rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.
Der 7. Senat des OVG hat der Klage des NABU Niedersachsen mit Unterstützung der "Bürgerinitiative gegen die Deponie Haaßel" stattgegeben, denn der Beschluss genügt nicht dem notwendigen fachplanerischen Abwägungsgebot. Eine erforderliche Alternativenprüfung war nicht durchgeführt worden. Zudem ist die wasserrechtliche Genehmigung fehlerhaft (Aktenzeichen 7 KS 7/15 vom 4. Juli 2017).
"Wir freuen uns über die getroffenen Feststellungen", erklärt Walter Lemmermann, NABU-Vorsitzender Bremervörde-Zeven. Uwe Baumert, stellvertretender NABU-Landesvorsitzender, betont: "Wir sind uns einig, dass weiterhin voller Einsatz für 'Mensch und Natur' gefragt ist. Wir sind gespannt auf die schriftliche Begründung. Wir werden wie bisher detailliert und fachlich qualifiziert mit unterstützenden Sachverständigen unserer ehrenamtlich tätigen Mitglieder den weiteren Verlauf im Auge haben und begleiten müssen. Es wird insbesondere darum gehen, wie die vom Gericht festgestellten Verfahrensmängel bearbeitet werden."
HINTERGRUND:
Im Frühjahr 2011 (März/April) wurden Planungsunterlagen zum Bau einer Deponie für Bauschutt der Klasse 1 "für gering belastete Bauabfälle" öffentlich ausgelegt.
In den vorgelegten Aktenordnern wurde diese Aussage präzisiert, dass darunter auch "Reststoffe aus Kraftwerken und Verbrennungsanlagen, Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie, Bohrschlämme und deren Bohrabfälle" verstanden werden.
Diese Deponie wurde geplant in einem Vorranggebiet Natur und Landschaft (RROP LK Rotenburg /Wümme); einem Gebiet das aus Sicht des MU "alle Vorrausetzungen für ein FFH Gebiet erfüllt, allerdings aufgrund der geringen Größe nicht an die EU gemeldet wurde". Später wurde es als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Anfang 2015 fiel der Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer Mülldeponie der Klasse I in Haaßel. Nachdem der NABU unterstützt durch die BI Klage eingereicht hatten, stoppte das Oberverwaltungsgericht(OVG) Lüneburg den Bau der Deponie vorerst und forderte eine gesonderte Prüfung. Gründe: Die Einwände des NABU zu dem Planfeststellungsbeschluss seien schwerwiegend und bedürfen weiterer Überprfungen und "ließen eine sofortige Vollziehbarkeit des Beschlusses nicht zu."
In dem Klageverfahren sind mehrere Punkte interessant:
Das zum 1. Februar 2015 ausgewiesene Naturschutzgebiet "Haaßeler Bruch" war zuvor ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft. Das in diesem Zusammenhang durchgeführte Zielabweichungsverfahren hat der NABU von Anfang an moniert. Dort sind Fehler gemacht worden. Der NABU als Betroffener hatte nie die Möglichkeit, dieses Zielabweichungsverfahren zu beeinflussen.
Die Wirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses, der am 28. Januar 2015 und damit nur wenige Tage vor Ausweisung des Naturschutzgebietes am 1. Februar 2015 fiel, wurde mit der Klage angefochten. Der Beschluss für das Naturschutzgebiet ist im Dezember 2014 gefallen.