Fledermausnacht am 29. und 30. August
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Bartfledermaus-Pflegling - Foto: Ricky Stankewitz
Ab Mitte August werden die jungen Fledermäuse flügge. Da kann es vorkommen, dass sich junge, unerfahrene Fledermäuse auf der Suche nach einem Schlafplatz durch ein gekipptes Fenster ins Haus verirren. NABU-Fledermausexperte Ralf Berkhan rät: „Wenn eine Fledermaus in die Wohnung geflogen ist, sollte man spätestens zur Dämmerung die Fenster ganz öffnen, damit die Fledermaus wieder hinausfliegen kann. Vorbeugend und bei häufigem Fledermausbesuch kann ein Fliegengitter am Fenster angebracht werden.“
Die Wohnung sollte auf jeden Fall nach Tieren abgesucht werden, die vielleicht nicht mehr ausfliegen können. Die Zwergfledermaus ist ein Spaltenbewohner und versteckt sich gerne in den Falten von Gardinen und Vorhängen, hinter Bildern oder in Vasen. Speziell aus Vasen, geöffneten Taschen u.ä. können die Fledermäuse nicht mehr flüchten. So können Todesfallen entstehen: die Fledermäuse vertrocknen und verhungern, wenn man sie nicht frühzeitig findet. Man kann einzelne Tiere auch mit einem Handschuh vorsichtig greifen und in der Dämmerung im Freien fliegen lassen. Falls es sich um mehrere Tiere handelt oder man es sich selbst nicht zutraut, sollte unbedingt der/die für den jeweiligen Landkreis zuständige Fledermaus-Regionalbetreuer*in verständigt werden.
Wohnhäuser sind sehr beliebte Quartiere für die gefährdeten Tiere. So werden gerne Fassadenverkleidungen, Dachüberstände, Fensterläden, Schornsteinverkleidungen oder auch kleine Mauerritzen als Unterschlupf genutzt. „Das Problem ist, dass im Zuge von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen entsprechende Hohlräume einfach verschwinden“, sagt Berkhan. Gerade ältere Häuser mit Nischen, Fugen und Spalten müssen klimawirksam saniert werden. Eine ökologische Baubegleitung durch Sachverständige ist daher unbedingt notwendig, damit die tierischen Untermieter und Mitbewohner nicht den Kürzeren ziehen.
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