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Das Wolfsmanagement wird in Niedersachsen aktiv gegen die Wand gefahren

Falsche Zahlen, Wolf ins Jagdrecht, fragwürdige Abschussgenehmigungen und Frust bei Engagierten

Nach der Tötung eines weiblichen Wolfes aus dem Wolfsterritorium Herzlake nehmen die rechtlich fragwürdigen und intransparenten Aktivitäten des niedersächsischen Umweltministeriums weiter zu.

Wolf (Symbolbild) - Foto: Wolfgang Ewert

Wolf (Symbolbild) - Foto: Wolfgang Ewert

23. Februar 2021 - Im politischen Gerangel um den Wolf wird immer wieder von einem „extremen Anstieg der Nutztierrisse“ berichtet. Laut dem SPD-Abgeordneten Marcus Bosse seien allein im Jahr 2020 1.400 Risse verzeichnet worden. Die Wahrheit sieht anders aus: Nach der öffentlich zur Verfügung stehenden Nutztierrissstatistik wurden im Jahr 2020 insgesamt 358 Fälle als mögliche Wolfsübergriffe gemeldet. Bei 226 wurde ein Wolf als Verursacher nachgewiesen. Dabei kamen 1.083 Tiere zu Tode, 181 wurden verletzt und 80 als vermisst gemeldet. 49 Fälle sind noch in Bearbeitung. Gerade einmal 12 Prozent dieser 226 Fälle wiesen nach offiziellen Angaben einen Herdenschutz auf. Demnach waren 836 Tiere ungeschützt, als sie vom Wolf gerissen wurden.

Zum Vergleich: Laut Niedersächsischer Tierseuchenkasse beläuft sich die Anzahl der Tiere, die in der Tierkörperbeseitigung landen, für 2018 auf 15.624 Schafe, 1.459 Ziegen und 132.404 Rinder, was ca. 5 bis 6,5 Prozent der jeweiligen Bestände ausmacht. Dies sind Tiere, die verendet sind (z. B. aufgrund von Krankreit oder schlechten Haltungsbedingungen), tot geboren wurden oder getötet werden mussten, da sie nicht zum Verzehr geeignet waren.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Der NABU fordert daher die Landesregierung auf, Augenmaß und Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Zahlen walten zu lassen, da nach wie vor unter ein Prozent der Nahrungstiere der heimischen Wölfe Nutztiere sind. Dennoch wären die meisten Nutztierrisse unnötig, wenn vermehrt auf die fachgerechte Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen statt auf Wolfsabschuss gesetzt würde. An flächendeckendem Herdenschutz in Wolfsgebieten führt kein Weg vorbei. Der Abschuss von Wölfen verringert die Zahl an Nutztierrissen dagegen nachweislich nicht.

Für das Territorium Herzlake lag zwar eine Abschussgenehmigung für den Rüden GW1111m vor (s. u.), am Ende wurde aber der falsche Wolf, nämlich eine womöglich trächtige Fähe geschossen. Auch die Genehmigung selbst ist nach vorliegenden Informationen höchst fragwürdig. Es liegt eine bisher unbekannte Anzahl an Abschussgenehmigungen für Wölfe, die angeblich Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, in verschiedenen Territorien in Niedersachsen vor. „Wir wissen aus anderen Ländern, dass Abschüsse sich sogar negativ auswirken können. Mit dem Abschuss wird die Rudelstruktur zerstört, was zu einem Anstieg von Nutztierrissen durch die verbleibenden Jungtiere führen kann“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.

Rechtswidrige Wolfsverordnung

Darüber hinaus veröffentlichte Minister Olaf Lies in der vorvergangenen Woche einen erläuternden Erlass zum Umgang mit verletzten oder verunfallten Wölfen als Ergänzung zur aus der Sicht des NABU EU-rechtswidrigen Wolfsverordnung. Der Inhalt des Erlasses ist die vereinfachte Tötung von Wölfen durch Jagdberechtigte, beispielsweise nach Verkehrsunfällen ohne Hinzuziehung von Veterinären. „Sie könnte damit ein weiterer Baustein zur Dezimierung der Wolfspopulation sein“, zeigt sich Dr. Buschmann besorgt.

Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht!

Ebenfalls hat der Landtag - unter Gegenstimmen der Grünen-Fraktion - dem Antrag für die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht zugestimmt. „Das ist blinder Aktionismus der Regierungskoalition“, kommentiert Dr. Buschmann. „Der Wolf ist nach EU-Recht weiterhin geschützt. Weidetierhaltende erfahren dadurch – anders als behauptet – zudem keine Unterstützung. Hier helfen nur finanzielle Fördermittel für Weidetierhaltung und Herdenschutzmaßnahmen.“

Der Wolf ist durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt. In der Europäischen Union unterliegt er den Anhängen II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus.

Dennoch lässt auch dieser hohe Schutzstatus die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen zu. Dieser Möglichkeit stimmt auch der NABU Niedersachsen ausdrücklich zu. Nur müssen die Entnahmegründe vor Erteilung einer Genehmigung transparent festgestellt und nachprüfbar sein. Dies ist in Niedersachsen derzeit nicht der Fall.


Abschuss Wolfs-Fähe in Löningen

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Wolf (Symbolbild) - Foto: Jan Noack

Wolf (Symbolbild) - Foto: Jan Noack

12. Februar 2021 - „Wir sind hier nicht im Wilden Westen, wo nach Gutdünken Wölfe abgeschossen werden, bis man den richtigen Wolf irgendwann trifft. Diesen Eindruck erweckt jedoch das Umweltministerium, indem es geheime Abschusslisten von Wölfen führt. Wir fordern das Umweltministerium auf, die Abschussgenehmigungen endlich öffentlich zu machen und transparent darzulegen, weshalb einzelne Wölfe entnommen werden sollen“, fordert Dr. Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.

Der Wolf ist durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt. In der Europäischen Union unterliegt er den Anhängen II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus.

„Wir wissen nicht, wie dieser Abschuss sich auf die Rudelstruktur auswirken wird, denn ein Elternpaar bleibt meist lebenslang zusammen und besetzt gemeinsam ein Revier. Darin dulden sie außer ihrem eigenen Nachwuchs keine anderen Wölfe. Sollte es sich um die Leitwölfin gehandelt haben, so war sie zu dieser Jahreszeit vermutlich trächtig. An dieser Stelle wird es nun tierschutzrechtlich schwierig“, so Dr. Buschmann weiter.

Der NABU Niedersachsen fordert das Umweltministerium weiterhin auf, vermehrt auf Herdenschutzmaßnahmen statt auf Wolfsabschuss zu setzen. An flächendeckendem, fachgerechtem Herdenschutz in Wolfsgebieten führt kein Weg vorbei.


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