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Leinen los? Noch nicht!

Am 15. Juli endete die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde – dennoch ist Rücksicht geboten

Der gesetzliche Rahmen für die Brut- und Setzzeit endete am 15. Juli in Niedersachsen und Bremen. Dennoch appelliert der NABU Niedersachsen an die Menschen im Land, ihre Vierbeiner weiterhin an der Leine zu führen, um die heimische Tierwelt zu schützen.

Rehkitz: Marietta Irmer

Rehkitze nicht anfassen! Sie mögen verlassen und hilflos wirken, aber die Mutter ist fast immer in der Nähe. - Foto: Marietta Irmer

Während der Brut- und Setzzeit sind Wildtiere besonders empfindlich gegenüber Störungen und Gefahren. Dies endet nicht nach dem gesetzlich festgelegten Zeitraum. Auch nach dem 15. Juli sind viele Wildtiere auf unsere Rücksichtnahme angewiesen, insbesondere Nachzügler und Spätbrüter. In vielen Bundesländern gilt eine ganzjährige Leinenpflicht, um genau diesen Schutz zu gewährleisten.

Bei einigen Wildtieren ist der Nachwuchs zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr jung und hat einen unausgeprägten Fluchtinstinkt. Diese jungen Tiere sind besonders gefährdet, wenn sie von Hunden aufgeschreckt werden. Selbst wenn ein Hund erfolglos jagt, kann dies zu großem Stress und Energieverlust bei den Wildtieren führen. Dadurch werden sie geschwächt und in Zeiten, die von Nahrungsengpässen geprägt sind, kann das den nachträglichen Tod bedeuten.

Eine besondere Gefahr besteht für Bodenbrüter, d.h. Vogelarten, die ihre Nester am Boden anlegen. Sie bringen ihrem Nachwuchs aktuell noch die Futtersuche bei und sind deshalb durch freilaufende Hunde stark gefährdet.

Der NABU Niedersachsen empfiehlt grundsätzlich, Hunde in naturnahen Gebieten an der Leine zu führen – auch außerhalb der Brut- und Setzzeit. In Naturschutzgebieten gilt ohnehin das ganze Jahr über die Leinenpflicht für Hunde sowie das Wegegebot. Ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen müssen dort beachtet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld.

„Durch das freiwillige Anleinen leisten Hundebesitzende einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Wildtiere und tragen dazu bei, dass unsere Natur und Artenvielfalt erhalten bleibt“, so ein Mitarbeiter des NABU Niedersachsen.

Der NABU Niedersachsen empfiehlt für einen umsichtigen und rücksichtsvollen Umgang in und mit der Natur allgemein folgende Verhaltensregeln:

  • Nicht vom Weg abgehen: Wer im Offenland auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot, dort sollte man unbedingt die ausgewiesenen Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Das gilt auch für Flüsse und Seen.

  • Abstand halten: Unbedingt ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen in Schutzgebieten beachten. Sie markieren Bereiche, in die sensible Arten sich zurückziehen. Das gilt auch für Flüsse und Seen.

  • Leise statt laut: Ob Musik oder laute Stimmen: Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere, diese sind meist deutlich lärmempfindlicher als wir Menschen.

  • Nichts hinterlassen: Abfall ist nicht immer zu vermeiden, ob Plastik oder Bananenschalen. In der Natur hat er aber nichts zu suchen. Bitte unbedingt wieder mit nach Hause nehmen oder in den nächsten öffentlichen Mülleimer werfen.

  • Nicht zündeln: Rauchen, Grillen und offenes Feuer werden schnell zu einer großen Gefahr. Viele unterschätzen auch den Schaden, den achtlos weggeworfene Zigarettenstummel anrichten. Diese enthalten viele Schadstoffe und Plastik, die so unkontrolliert in unsere Natur gelangen und sich dort anreichern.



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