Leinen los? Noch nicht!
Am 15. Juli endete die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde – dennoch ist Rücksicht geboten
Während der Brut- und Setzzeit sind Wildtiere besonders empfindlich gegenüber Störungen und Gefahren. Dies endet nicht nach dem gesetzlich festgelegten Zeitraum. Auch nach dem 15. Juli sind viele Wildtiere auf unsere Rücksichtnahme angewiesen, insbesondere Nachzügler und Spätbrüter. In vielen Bundesländern gilt eine ganzjährige Leinenpflicht, um genau diesen Schutz zu gewährleisten.
Bei einigen Wildtieren ist der Nachwuchs zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr jung und hat einen unausgeprägten Fluchtinstinkt. Diese jungen Tiere sind besonders gefährdet, wenn sie von Hunden aufgeschreckt werden. Selbst wenn ein Hund erfolglos jagt, kann dies zu großem Stress und Energieverlust bei den Wildtieren führen. Dadurch werden sie geschwächt und in Zeiten, die von Nahrungsengpässen geprägt sind, kann das den nachträglichen Tod bedeuten.
Eine besondere Gefahr besteht für Bodenbrüter, d.h. Vogelarten, die ihre Nester am Boden anlegen. Sie bringen ihrem Nachwuchs aktuell noch die Futtersuche bei und sind deshalb durch freilaufende Hunde stark gefährdet.
Der NABU Niedersachsen empfiehlt grundsätzlich, Hunde in naturnahen Gebieten an der Leine zu führen – auch außerhalb der Brut- und Setzzeit. In Naturschutzgebieten gilt ohnehin das ganze Jahr über die Leinenpflicht für Hunde sowie das Wegegebot. Ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen müssen dort beachtet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld.
„Durch das freiwillige Anleinen leisten Hundebesitzende einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Wildtiere und tragen dazu bei, dass unsere Natur und Artenvielfalt erhalten bleibt“, so ein Mitarbeiter des NABU Niedersachsen.
Der NABU Niedersachsen empfiehlt für einen umsichtigen und rücksichtsvollen Umgang in und mit der Natur allgemein folgende Verhaltensregeln:
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