Windkraftanlagen in Wangerland
Beschwerde der Bürgerenergiegesellschaft abgelehnt
28. Juni 2019 - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg (VG) bestätigt, so dass die Windkraftanlagen auf den Flächen E und C des Windparks Wangerland weiterhin nicht errichtet werden dürfen. Das OVG bestätigt damit die Entscheidung des VG Oldenburg, wonach die Kollisionsgefährdung für die Rohrweihe fehlerhaft ermittelt wurde.
Der Naturschutzbund Niedersachsen (NABU) hatte sich gegen die Genehmigung von insgesamt 10 Windkraftanlagen auf den Flächen E und C im Bereich des geplanten Windparks Wangerland gewendet und beim Verwaltungsgericht Oldenburg einen Eilantrag eingereicht, der verhindern sollte, dass die Anlagen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren errichtet werden. Das VG Oldenburg hatte diesem Antrag mit Beschluss vom 27.2.2019 stattgegeben. Inhaltlich hatte sich das VG Oldenburg vor allem darauf gestützt, dass die Kollisionsgefährdung für die streng geschützte und hoch gefährdete Vogelart Rohrweihe nicht ausreichend ermittelt und damit falsch bewertet worden ist. Gegen diesen Beschluss war die Betreiberin des Windparks und Genehmigungsinhaberin, die BEW Bürgerenergiegesellschaft Wangerland mbH und Co. KG, zum OVG Niedersachsen in Lüneburg gegangen und hatte dort Beschwerde eingelegt. Nach Auffassung der BEW reichten die im Genehmigungsverfahren vorgenommenen Untersuchungen für die Rohrweihe aus.
Der Landkreis als Genehmigungsbehörde hatte dagegen selbst keine Beschwerde beim OVG eingelegt.
Das OVG Niedersachsen stellt fest, dass die vorgenommenen Untersuchungen gegen eine fachliche Vorgabe des Landes Niedersachsen, den sog. Artenschutzleitfaden für Windkraftanlagen, verstößt. In diesem Artenschutzleitfaden werden Untersuchungen zum Vorkommen der Rohrweihe in einem sehr viel größeren Radius verlangt. Entgegen der Auffassung des Landkreises Friesland und der BEW kann von diesem Leitfaden nicht aufgrund anderer fachlicher Erkenntnisse abgewichen werden.
Die beim Landkreis Friesland anhängigen Widersprüche des NABU gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen hat der Landkreis bisher nicht beschieden. Sofern die BEW (oder ein anderer Betreiber) an ihrem Vorhaben festhält, muss der Landkreis nun über diese Widersprüche entscheiden, und danach wird es voraussichtlich zu einer Überprüfung der Genehmigungen im Rahmen eines sog. Hauptsacheverfahrens kommen. Bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das mehrere Jahre dauern kann, dürfen die Anlagen nicht errichtet werden.
Verwaltungsgericht Oldenburg gibt dem NABU Recht
1. März 2019 - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in einem Eilbeschluss festgestellt, dass insgesamt zehn Windkraftanlagen auf den beiden Teilflächen C und E des geplanten Windparks Wangerland vorläufig nicht gebaut werden dürfen. Das Gericht gab damit einem Eilantrag des NABU Niedersachsen statt. Der Landkreis Friesland hatte auf Antrag der BEW BürgerEnergieGesellschaft Wangerland insgesamt 14 Windkraftanlagen auf drei Teilflächen des geplanten Windparks Wangerland im Dezember 2016 genehmigt. Der NABU hatte aus Artenschutzgründen beim Verwaltungsgericht Oldenburg beantragt, die Errichtung von zehn Anlagen vorläufig, nämlich bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren, zu unterbinden.
Dieser Antrag bezog sich auf die zwei Teilflächen bei Tettens (mit sieben Windenergieanlagen) und bei Hohenkirchen (mit drei Windenergieanlagen). Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag jetzt stattgegeben und verfügt, dass die Anlagen nicht errichtet werden dürfen, bis in einem Hauptsacheverfahren entschieden ist, ob die Genehmigungen rechtmäßig sind oder nicht. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts können sowohl der Landkreis als auch die BEW Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg einreichen.
Das Verwaltungsgericht stellt in seinem Eilbeschluss vom 27.2.2019 zwei gravierende Fehler fest, die dazu führen, dass die vom Landkreis ausgesprochenen Genehmigungen voraussichtlich rechtswidrig sind.
Zum einen stellt das Verwaltungsgericht fest, dass aufgrund der Umweltauswirkungen der Errichtung der Anlagen und der hiervon potentiell betroffenen Vogel- und Fledermausarten eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Der Landkreis hatte eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht verlangt, weil er der Ansicht war, dass die Umweltauswirkungen nur gering sind und die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen ausreichen würden.
Rohrweihenvorkommen im Bereich der geplanten Windkraftanlagen
Das Verwaltungsgericht hat sich auch inhaltlich mit einem Aspekt beschäftigt, nämlich mit dem Schutz der Rohrweihe. Die Gutachter der BEW hatten in ihren Kartierungen zwar ein häufigeres Vorkommen der Rohrweihe im Bereich der geplanten Windkraftanlagen festgestellt, daraus aber keine Gefährdung dieser Vogelart abgeleitet. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.
Der Vorsitzende des NABU Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann, zeigt sich erfreut über den Beschluss des Verwaltungsgerichts: „Wir haben in dem Verfahren intensiv und mit gutachterlicher Hilfe vorgetragen, dass wir die Flächen, auf denen die Windkraftanlagen errichtet werden sollen, aus Artenschutzgründen für ungeeignet halten. Der NABU setzt sich nach wie vor für einen Ausbau regenerativer Energien auch durch Windkraftanlagen ein, verlangt aber von Behörden und Projektierern, dass die Auswahl der Standorte mit den Anforderungen des Artenschutzes abgestimmt wird. Dass ist hier bisher nicht geschehen.“
Die Sprecher der Bürgerinitiative Wangerland, Uwe Spelsberg und Dietmar Engelbart, mahnen die Gemeinde, die Sorgen ihrer Bürger ernster zu nehmen. "Das Verfahren war nicht transparent, wie das die Gemeinde immer behauptet hat. Wir haben den Naturschutz von Anfang an vorgetragen, aber die Gemeinde bzw. die BEW haben das nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Danke an alle, die den NABU und die BI unterstützt haben."
Nach Informationen der Bürgerinitiative soll an dem Projekt grundsätzlich festgehalten werden, allerdings soll es wohl nicht mehr durch die BEW verwirklicht werden. Derzeit sind neue Vogelerfassungen geplant, wohl im Auftrag einer neuen Betreibergesellschaft. Die Entscheidung darüber, ob die Windkraftanlagen im Wangerland errichtet werden können, ist also durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts noch nicht getroffen.
Aus Sicht des NABU würden aber auch weitergehende Vogelerfassungen an dem ja jetzt schon erkennbaren Konflikt zwischen Artenschutz und Windenergie nichts ändern. Der NABU fordert daher alle Interessenten für die Errichtung von Windkraftanlagen auf, besser geeignete Standorte zu ermitteln.