NABU-Statement zum Wind-an-Land-Gesetz
Eine gute Raumplanung ist die einzige Möglichkeit, Klageverfahren zu verringern
7. Juli 2022 „Eine regionale Raumplanung ist die Voraussetzung für einen möglichst konfliktarmen Ausbau der Windkraft und damit für die Akzeptanz unerlässlich", sagt Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender. „Dass solche Raumordnungspläne beklagt und in Einzelfällen zurückgenommen werden müssen, hängt meist daran, dass die Pläne aufgrund politischer Beschlüsse den fachlichen Anforderungen nicht gerecht werden. Zudem müsste es ein Ziel des Umweltministeriums sein, die Entwicklung der regionalen Raumordnungspläne zu beschleunigen. Stattdessen auf deren lenkende Wirkung für die Erneuerbaren Energien zu verzichten, würde bedeuten, dass alle Akteure, die mühsam um diese Raumordnungspläne gerungen und gemeinsame Lösungen erarbeitet haben, nun wieder bei Null anfangen können. Der NABU ist für eine Beschleunigung des Ausbaus der Windkraft, befürchtet aber bei einer Aussetzung der Raumplanung sogar einen Rückschritt, weil aufgrund der wegfallenden Lenkung mehr Klageverfahren und Widerstand vor Ort zu erwarten sind.
Zudem stimmt uns sehr bedenklich, dass trotz des größten Artensterbens der Menschheitsgeschichte mit direkt bevorstehendem Kollaps unserer Ökosysteme der Natur- und Artenschutz dem technischen Klimaschutz weichen soll. Es gibt nach wie vor keine Alternative zur gemeinsamen Lösung der beiden größten Krisen der Menschheitsgeschichte: Dem Artensterben und der Klimakatastrophe."
>>Hintergrund: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-87-wind-an-land-gesetz-213263.html
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