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Umweltminister taktiert im Sinne der Windenergiewirtschaft

Natur- und Artenschutz sind keine Bremser der Windenergie!

Für Empörung und Irritation sorgten die jüngsten Äußerungen von Umweltminister Olaf Lies bei Naturschützer*innen. Lies hatte sich in der Nordwest-Zeitung über ein kürzlich abgerissenes Storchennest in Ovelgönne geäußert.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind nicht nur wild lebende Tiere, sondern auch deren Lebensstätten geschützt. - Foto: NABU/Rita Priemer (Symbolbild)

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind nicht nur wild lebende Tiere, sondern auch deren Lebensstätten geschützt. - Foto: NABU/Rita Priemer (Symbolbild)

25. März 2022- Entsetzt zeigen sich Naturschützerinnen und Naturschützer der NABU-Gruppe Oldenburger Land sowie des NABU-Landesverbandes über jüngste Äußerungen von Umweltminister Olaf Lies in der Nordwest-Zeitung (NWZ) am 24. März 2022 über das kürzlich abgerissene Storchennest in Ovelgönne. Minister Lies behauptete der NWZ gegenüber zum einen, die Nisthilfe sei „nur errichtet worden“, „um einen Windpark in der Nähe zu verhindern“. Zum anderen stufte er den Widerstand gegen den Abriss des Nestes „unter dem Deckmantel des Artenschutzes“ als „rechtlich und politisch-gesellschaftlich sehr fragwürdig“ ein und befürchte nun einen „Konflikt zwischen Klimaschutz auf der einen und Arten- sowie Naturschutz auf der anderen Seite“.

Hartmut Drebing, Vorsitzender des NABU Oldenburger Land, reagiert ungläubig und enttäuscht: „In meinen Augen diskreditiert der Umweltminister mit diesen Äußerungen und seiner Positionierung die ehrenamtlich engagierten Naturschützerinnen und Naturschützer vor Ort!“ Drebing stellt klar: „In Ovelgönne am Culturweg wurde nicht wegen eines Storchenhorstes oder eines anderen Artenschutzaspektes die Baugenehmigung des Landkreises Wesermarsch vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in Teilen als rechtswidrig erklärt!“ Zudem sei seiner Einschätzung nach kein brütender Storch im Jahr 2022 und wahrscheinlich auch in einigen darauf folgenden Jahren durch Rotoren gefährdet. Darüber hinaus hätte das Storchennest noch zur Brut genutzt werden können, was nun verhindert wurde.

Aussagen von Minister Lies heizen den Konflikt an

Auch Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, zeigt sich höchst irritiert über die Äußerungen von Minister Lies: „Der Umweltminister befürchtet einerseits Konflikte zwischen Klima- und Arten- sowie Naturschutz, stachelt diese aber durch solche Aussagen zusätzlich an, anstatt beide Krisen – Klimawandel sowie Artensterben – konstruktiv und gleichwertig anzugehen.“ Der Landesvorsitzende betont ebenfalls, dass das Storchennest nicht der Auslöser für die Entscheidung des OVG Lüneburg gewesen sei, sondern dass bei dem Bundes-Immissionsschutzgesetz-Verfahren zur Zulassung der Windkraftanlagen das wasserrechtliche Verfahren nicht mit einbezogen und berücksichtigt wurde. Dies hätte jedoch erfolgen müssen. Die zum Bau und zum Betrieb erforderliche Absenkung des Wasserspiegels auf den Torfflächen hat zur Untersagung des Baus geführt. Konkret würde ein Bau von Windkraftanlagen am Culturweg in Ovelgönne die weitere Zersetzung von Torf und Anheizung des Klimawandels bedeuten. Hier geht es also nur vorgeschoben um die Bekämpfung des Klimawandels, um rein wirtschaftliche Interessen zu legitimieren.

Dr. Buschmann appelliert an Umweltminister Lies, sich sachlich und überlegt mit möglichen Widerständen und Hindernissen des zukünftig von ihm angestrebten verstärkten Windenergieausbaus zu beschäftigen und keine Schnellschussreaktionen durchzuführen: „Wir betonen immer wieder, dass Windenergie allein nicht helfen kann, sich dem Klimawandel zu stellen. Klima-, Arten- und Naturschutz müssen gemeinsam gedacht und angegangen werden, nur so kann die Lebensgrundlage insgesamt erhalten werden! Ein Gegeneinander-Ausspielen der jeweiligen Krisen wird uns nicht helfen.“

Hintergrund

Den Abriss des Storchennestes durch den Landkreis Wesermarsch im Januar 2022 bewertet der NABU als rechtswidrig und kritisiert die fehlende vorherige Einholung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Aus Sicht des NABU Niedersachsen handelt es sich um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), weil es dabei um einen zerstörten, bisher vom nach BNatSchG besonders und streng geschützten sowie sehr standorttreuen Weißstorch genutzten Brutplatz geht. Die Nutzung des etablierten Brutrevieres wurde zunichte gemacht. Aus diesem Grund reichte der NABU Niedersachsen am 17. Februar 2022 eine Klage auf Wiederherstellung beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein.


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