Hähnchenmastanlage in Amelhausen
Klage von NABU Niedersachsen und Bündnis MUT erfolgreich
9. Mai 2022- Nachdem der NABU Niedersachsen bereits 2018 vor dem OVG Lüneburg (1 ME 65/18) eine gewerbliche Hähnchenmastanlage in Amelhausen (Gemeinde Großenkneten) erfolgreich beklagt hatte (s.u.), sind die Betreiberin und der Landkreis Oldenburg nun auch mit dem Versuch gescheitert, den Maststall allein mit Hilfe einer Nachtragsgenehmigung zu legalisieren.
Im März 2020 erhielt die Betreiberin vom Landkreis Oldenburg eine „Nachtragsgenehmigung“, die dem ohne rechtskräftige Baugenehmigung und somit auf eigenes Risiko errichteten Stall eine landwirtschaftliche Privilegierung bescheinigte und es ihr ermöglichte, beim Verwaltungsgericht Oldenburg die Inbetriebnahme zu beantragen.
Trotz erheblicher Einwände des NABU Niedersachsen und des Bündnisses MUT gestattete das VG Oldenburg daraufhin im September 2021 den Weiterbetrieb der Anlage.
Mit seinem Beschluss vom 28.04.2022 (ME 146/21) hat das Oberverwaltungsgericht nun auch die Unrechtmäßigkeit der Nachtragsgenehmigung festgestellt und damit dem Maststall die Genehmigungsgrundlage erneut entzogen. Nach Auffassung des OVG ist die Änderung der Privilegierungsgrundlage von einer gewerblichen (§ 35 Abs.1 Nr.4 BauGB) auf eine landwirtschaftliche Privilegierung (§ 35. Abs. 1 Nr.1) nicht im Rahmen einer Nachtragsgenehmigung möglich, sondern erfordert ein vollständig neues Genehmigungsverfahren.
Das Gericht bezweifelt außerdem, dass die vom Landkreis genehmigte Zwischenlagerung von Festmist in dem alten Dielengebäude der Hofstelle und die Lagerung des Reinigungswassers aus dem Hähnchenmaststall in den Güllekanälen der stillgelegten, mehr als 60 Jahre alten Schweineställe ohne entsprechendes Prüfverfahren zulässig ist. „Darüber hinaus bestehen weiterhin erhebliche Bedenken an der Vereinbarkeit der Intensivtierhaltungsanlage mit dem Natur-, Brand- und Tierschutzrecht“, erklärt der Berliner Fachanwalt Ulrich Werner, der den NABU Niedersachsen in dem Verfahren vertritt.
„Es ist inakzeptabel, dass Umweltverbände und Bürgerinitiativen regelmäßig viel Zeit und erhebliche finanzielle Mittel für gerichtliche Kontrollen aufbringen müssen, um durch behördliche Fehlentscheidungen verursachte Gefahren von Mensch, Umwelt und Tier abzuwenden“, bemängelt Uwe Behrens vom Bündnis MUT.
OVG Lüneburg stoppt Weiterbetrieb einer Hähnchenmastanlage
Keine Planungen gewerblicher Ställe im ländlichen Außenbereich!
13. September 2018 - Der NABU Niedersachsen hatte mit Unterstützung des ortsansässigen Bündnisses Mensch-Umwelt-Tier (Bündnis MUT) im Jahr 2017 vor dem VG Oldenburg einen Eilantrag auf Außervollzugsetzung einer Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 29.745 Schwermastplätzen in der Gemeinde Großenkneten eingereicht. Diesen Antrag hat das VG Oldenburg mit Beschluss vom 13.4.2018 (4 B 5444/17) zurückgewiesen. So wurde mit der Errichtung der Mastanlage im Mai 2017 begonnen.
Der NABU hatte neben Verstößen gegen das FFH- und Tierschutzrecht gerügt, dass eine gewerbliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB deshalb von vornherein ausscheide, weil innerhalb des Gemeindegebietes Gewerbe- und Industriegebiete verfügbar seien, in denen der gewerbliche Mastbetrieb untergebracht werden könnte.
Nach Zurückweisung des Eilantrages durch das VG Oldenburg hat der NABU Niedersachsen Beschwerde beim OVG Niedersachsen eingereicht. Das OVG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 4.9.2018 (1 ME 65/18) die vorgebrachten Beschwerden des NABU bestätigt und klargestellt, dass allein die vom Vorhaben hervorgerufene Bodenversiegelung bereits zu einer Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und damit zur Unzulässigkeit des Vorhabens führt.
„Die Anwohner und Mitglieder des Bündnisses MUT befürchteten hohe, gesundheitsschädliche Staub- und Keimfrachten aus der ungefilterten Anlage, welche durch den Beschluss nun vorläufig ausbleiben werden", kommentiert Uwe Behrens vom Bündnis MUT das Ergebnis. Der NABU Niedersachsen und das Bündnis beschritten den Klageweg aber nicht nur, um die Hähnchenmastanlage im Ortsteil Amelhausen abzuwenden, sondern außerdem mit dem Ziel, zukünftige Planungen gewerblicher Ställe im ländlichen Außenbereich zu verhindern.