NABU kämpft weiter für den Schutz der Rabenkrähen
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16. Januar 2017 - Der NABU Niedersachsen hat fristgerecht zu dem Gesetz Stellung genommen. Der NABU Niedersachsen begrüßt die angestrebte Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), die bereits seit dem Jahr 2013 vom NABU gefordert wird. Insbesondere das ausdrücklich in der Begründung benannte Ziel einer Stärkung des Naturschutzes in Niedersachsen wird vom NABU Niedersachsen unterstützt. Der NABU fordert allerdings eine deutliche Verbesserung bei der frühzeitigen Beteiligung des ehrenamtlichen Naturschutzes und bei den Regelungen zum Erhalt der Tiere und Pflanzen, die derzeit in Niedersachsen einen dramatischen Rückgang erleben.
Geplante Änderungen reichen aus Sicht des NABU nicht aus
„Wir sehen die vorgesehenen Änderungen nicht als ausreichend an, um dieses Ziel zu erreichen“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. Eine frühzeitige Beteiligung der Verbände ist bei der Erarbeitung des Naturschutzgesetzentwurfs nicht erfolgt, so dass elementare Inhalte fehlen. „Es ist sehr befremdlich, dass im Entwurf nicht einmal der rechtliche Standard erreicht wird, den die rot-grüne niedersächsische Landesregierung bereits 1994 beschlossen hatte,“ so Dr. Buschmann. Der NABU Niedersachsen erwartet von der Landesregierung sogar mehr als den Standard von 1994.
Insbesondere erweckt die Regelung der Beteiligungsrechte den Eindruck, dass eine Mitwirkung der anerkannten Naturschutzvereinigungen – und damit der Öffentlichkeit – nicht erwünscht ist.
Aufgrund der Gefährdung der Ökosysteme in Niedersachsen mit beispielsweise starken Rückgängen bei den Arten des artenreichen Dauergrünlandes und hinsichtlich der Verschlechterung der Grundwasserqualität müsse das Naturschutzgesetz den gestiegenen Anforderungen Rechnung tragen.
Nicht nur das artenreiche Grünland, sondern selbstverständlich auch das artenarme Extensivgrünland und Streuobstwiesen mit ihrer hohen Bedeutung für den Naturhaushalt müssen als geschützte Biotope anerkannt werden. Ein Grünlandumbruchverbot gehört genauso dazu wie eine bessere Definition der "guten landwirtschaftlichen Praxis". Die Bewirtschaftungsweisen der Intensivlandwirtschaft stellen heute die größte Gefährdung der Offenlandarten, des Oberflächen- und Grundwassers dar.
Nicht einmal der Mindeststandard für Beteiligungsrechte erreicht
Insbesondere erweckt die Regelung der Beteiligungsrechte den Eindruck, dass eine Mitwirkung der anerkannten Naturschutzvereinigungen – und damit der Öffentlichkeit – nicht erwünscht ist. „Wir erwarten hier ein deutliches Signal, dass der Öffentlichkeit bei Plänen mit Umweltauswirkungen ein größeres Mitspracherecht eingeräumt wird“, fordert Dr. Holger Buschmann. Bisher wird in dem Entwurf nicht einmal der Bundesstandard für Beteiligungsrechte erreicht und dieser gilt eigentlich nur als Mindeststandard, auf dem die Bundesländer entsprechend ihrer länderspezifischen Notwendigkeiten aufsatteln sollten.
Der NABU Niedersachsen appelliert an die Politiker der Regierungsfraktionen, den Versprechungen ihrer Koalitionsvereinbarung Rechnung zu tragen. Mit dem Naturschutzgesetz muss der richtige Rahmen gesetzt werden für die notwendige Stärkung des Naturschutzes. „Dringender denn je ist es, die anhaltende Zerstörung der Lebensgrundlagen der Menschen in Niedersachsen aufzuhalten“, sagt Dr. Buschmann.
2016 wurde in der 7. Regierungskommission der besonders hohe Wert einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit dargestellt zur erfolgreichen und kurzfristigeren Umsetzung von Planungen – nicht nur für Großverfahren, sondern grundsätzlich für Verfahren, die den Lebensraum betreffen.
Die im NNatG (Niedersächsisches Naturschutzgesetz) vom 1.11.1993 zur Beteiligung benannten Verfahren hatten eine aktive Einbindung der Öffentlichkeit bei der Planung von Projekten bewirkt, die Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Die Wiederherstellung dieses Standards sollte Ziel der rot-grünen Landesregierung sein.
Der Koalitionsvertrag führt aus: Die rot-grüne Koalition werde „den Naturschutz fachlich und rechtlich wieder stärken und den anderen Fachdisziplinen gleichstellen“, [...] „die Fachgesetze zu Wasserhaushalt, Naturschutz und Abfallwirtschaft zeitnah novellieren“, [...] „das professionelle Fachpersonal, Landschaftspflegeverbände, das Ehrenamt im Naturschutz, z.B. Naturschutzbeauftragte und das fachkundige bürgerschaftliche Engagement stärken."
Die alleinige Beteiligung an Planfeststellungsverfahren bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet, schließt eine Mitwirkung an vielen maßgeblichen Planungen, die Natur und Landschaft betreffen, aus. Gerade in den letzten Monaten zeigte sich dieser Mangel an den vielerorts ohne Beteiligung der Naturschutzverbände durchgeführten Planungen von Windenergieanlagen. Planungen nach dem Immissionsschutzrecht, wie Windenergie und Massentierhaltungen, als auch Vorhaben aus dem Wasserrecht, wie Grundwasserentnahmen oder Einleitungen, müssen den Naturschutz stärker berücksichtigen und die Bürger vor Ort einbeziehen.
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