NABU begrüßt Richtigstellung des Ministeriums
Eingriffe in Natura 2000-Gebiete nur unter bestimmten Voraussetzungen
UPDATE 19. März 2019 - Der NABU Niedersachsen hat bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Entfernung von Alt- und Totholz nicht sachgemäß wäre. Das wurde nun vom Niedersächsischen Umweltministerium korrigiert. (>> Zur Pressemitteilung ) „Dies ist schon einmal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen, dass das Umweltministerium in diesem Punkt eingelenkt hat“, kommentiert Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, die Richtigstellung.
Weiterhin hat das niedersächsische Umweltministerium die Kommunen aufgefordert in Schutzgebieten Teile der Verordnungen von europäischen NATURA 2000-Gebieten außer Kraft zu setzen, um die punktuelle Anwendung von Insektiziden zu ermöglichen. „Bei Eingriffen in Natura 2000-Gebiete muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass die schützenden Arten und Lebensräume in keiner Weise in Leidenschaft gezogen werden. Dies muss zuvor von den Unteren Naturschutzbehörden abgeprüft worden sein“, fordert Buschmann.
7. März 2019 - Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Kommunen aufgefordert in Schutzgebieten Teile der NATURA 2000-Verordnungen außer Kraft zu setzen, um die Entfernung von Alt- und Totholz aus den Schutzgebieten zu legalisieren und die punktuelle Anwendung von Insektiziden zu ermöglichen. Als Begründung wird der Kampf gegen den Borkenkäfer angeführt, dieser sei der Feind des Waldes, ein Schädling, den keiner haben wolle.
Tatsächlich geht es bei der Borkenkäferproblematik nicht um alle heimischen Borkenkäferarten, sondern in erster Linie um Buchdrucker und Kupferstecher, welche nahezu ausschließlich auf Fichten leben. Sie sind dabei nicht der Feind des Waldes, sondern haben sich über Jahrmillionen zusammen mit den Fichtenwäldern in einem Gleichgewicht entwickelt und dort eine wichtige ökologische Aufgabe.
Zum „Schädling“ wurden diese beiden Borkenkäferarten erst durch Anlage von Fichten-Monokulturen, den Anbau von Nadelholz auf ungeeigneten Standorten und den Klimawandel. Schon 1921 stellten Förster einen Gedenkstein mit der Aufschrift „In Sturmes Nacht sank des Waldes Pracht. Willst Du den Wald bestimmt vernichten, so pflanze nichts als reine Fichten“ im Roggenburger Forst auf.
Aussagen des Ministeriums sind fachlich nicht zutreffend
Dr. Carsten Böhm, Vorstand NABU Niedersachsen: „Es stimmt traurig, dass nun ausgerechnet das Umweltministerium die jahrzehntelange aufklärende Öffentlichkeitsarbeit des eigenen Nationalparks Harz durch fachlich eindeutig unzutreffende Aussagen konterkariert.“
Die winzigen Buchdrucker und Kupferstecher fressen keineswegs Holz oder andere Insekten, sondern leben nur von frischem Rindenbast. Deshalb haben schon die großen, deutschen Landesforstverwaltungen bekannt gegeben, dass sie selbst außerhalb von Schutzgebieten das Totholz meist stehenlassen werden. Denn aus dem Totholz seien die Käfer ohnehin schon lange ausgeflogen, vom Totholz gehe somit keine Borkenkäfergefahr mehr aus. Außerdem reichten die Kapazitäten für die teure Aufarbeitung nicht aus. Vielmehr müssen prioritär die frisch befallenen Fichten, deren Kronen sogar oft noch grün sind, vor dem Ausschwärmen der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Das Altholz stellt grundsätzlich keine besondere Gefahr dar, da der Kupferstecher junge Fichten bevorzugt.
NABU erwägt Klage
Der NABU fordert das Ministerium auf, klarzustellen, dass in bestehende Naturwäldern und Kernzonen auch künftig nicht in die natürliche Waldentwicklung eingegriffen wird. Lediglich in den neu ausgewiesenen Flächen für „Natürliche Waldentwicklung“ darf noch bis 2020 standortwidriges Nadelholz „ausgezogen“, also entfernt werden.
„Bürgerinnen und Bürger des Landes haben einen Anspruch darauf, dass Informationen eines Ministeriums sachlich zutreffend und Entscheidungen fachlich begründet sind“, kommentiert Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender NABU Niedersachsen. „Wir erwarten, dass das Umweltministerium hier eine offizielle Richtigstellung vornimmt und nicht die langjährige, sachgerechte Umweltbildung im Lande untergräbt. Sollte tatsächlich in den wichtigen NATURA 2000-Schutzgebieten wider besseren Wissens Alt- und Totholz entnommen werden, behält sich der NABU eine EU-Beschwerde vor.“