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Zum Umgang mit wenig scheuen Wölfen

Das Wolfsmanagement in Niedersachsen muss auf stabilen Füßen stehen

Der NABU Niedersachsen fordert die Etablierung eines fundierten Wolfsmanagements. Dazu gehört auch die umfangreiche Information der Bevölkerung und die Veranlassung von konkreten Maßnahmen im Falle von Wölfen, die wenig Scheu zeigen.

Wolf - Foto: Wolfgang Ewert

Wolf - Foto: Wolfgang Ewert

01. April 2015 - Der NABU begrüßt die angestrebte Weiterentwicklung des Niedersächsischen Wolfskonzepts unter Einbeziehung von verschiedenen Interessengruppen, betont aber auch die aktuelle Notwendigkeit zu ganz konkreten Taten.

„Den Meldungen von einzelnen Tieren, die sich offenbar wenig scheu gegenüber Menschen zeigten, müsse umgehend nachgegangen werden“, so Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen. Beim Blick auf die jüngsten Sichtungsmeldungen von Wölfen in menschlicher Nähe ist eine Verdichtung im Bereich des Rudels Munster in der Lüneburger Heide, auffällig. „Es herrscht eine Verunsicherung in der Bevölkerung, welche Bedeutung solche Sichtungen haben und wie man sich in solchen Situationen zu verhalten hat.“ Nach Meinung des NABU gehören zu einem praxistauglichen Wolfsmanagement auch die umfangreiche Information der Bevölkerung und die Veranlassung von konkreten Maßnahmen im Falle von Wölfen, die wenig Scheu zeigen.

NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann: "Im Fall dieser Wölfe müssen zum einen die Ursachen für deren Verhalten geklärt werden. Außerdem sollten umgehend Vergrämungsmaßnahmen angewendet werden, indem dem betreffenden Tier durch negative körperliche Reize – sogenannte Vergrämungsmaßnahmen - klargemacht wird, dass die Nähe zu Menschen kein erstrebenswerter Aufenthaltsort ist. Mögliche Methoden sind der Einsatz von Gummi-, Paintball- oder sogenannten Bean-Bag-Geschossen.“

Der NABU wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach der Einrichtung eines bundesweiten Kompetenzzentrums zum Wolf. Hier kann ein Kreis aus führenden Wolfexperten das Verhalten auffälliger Wölfe einheitlich und kompetent analysieren und die Bundesländer bei den Maßnahmen beraten. Grundlegend für die verlässliche Bewertung ist ein robustes Wolfsmonitoring in allen Wolfgebieten. Ausgearbeitet durch das Bundesamt für Naturschutz liegen dazu Rahmenrichtlinien vor, die von den Ländern umgesetzt werden können.


Auffälliger Wolf in Wildeshausen

Dem Wolf eine Chance mit dem Mittel der Vergrämung geben

Einen Abschuss lehnt der NABU Niedersachsen strikt ab, denn Wölfe sind strengstens geschützt. Das Tier hatte sich gegenüber dem Menschen nicht aggressiv gezeigt.  - Foto: Christoph Bosch

Einen Abschuss lehnt der NABU Niedersachsen strikt ab, denn Wölfe sind strengstens geschützt. Das Tier hatte sich gegenüber dem Menschen nicht aggressiv gezeigt. - Foto: Christoph Bosch

03. März 2015 - Das Niedersächsische Umweltministerium hatte aufgrund zu befürchtender Gefahren eine Genehmigung erteilt, das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten. Die Genehmigung zum Beschuss mit Gummigeschossen ist die einzige Möglichkeit und Variante, das Wildtier zu vergrämen.

Einen Abschuss lehnt der NABU Niedersachsen strikt ab, denn Wölfe sind strengstens geschützt. Das Tier hatte sich gegenüber dem Menschen nicht aggressiv gezeigt. Eine Genehmigung zum Abschuss darf es nur geben, wenn eine Vergrmung nicht greift und/oder eine Gefahr für den Menschen droht. Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen, erklärt dazu in Hannover: "Der Einsatz von Gummigeschossen ist in diesem Fall nicht das letzte Mittel, sondern muss das Mittel der ersten Wahl sein und bleiben. Vergrämungsmethoden unter Einsatz von Gummi-, Paintball- oder so genannten Bean-Bag-Geschossen haben sich in der Vergangenheit bewährt. Vielmehr muss es das Ziel sein, das Tier im Falle erneuter Auffälligkeiten wirksam zu vertreiben, ohne es zu töten oder zu verletzen."


Der NABU betont, dass die Ursache für das unnatürliche Verhalten des Wolfs geklärt werden müssen. - Foto: Christoph Bosch

Der NABU betont, dass die Ursache für das unnatürliche Verhalten des Wolfs geklärt werden müssen. - Foto: Christoph Bosch

Nach bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen zeigt der Wolf mit seiner geringen Scheu vor Menschen kein natürliches Verhalten. Verhaltensveränderungen bei Wildtieren erfolgen meist durch äußere Einflüsse, wie zum Beispiel illegale Fütterungen. Dr. Holger Buschmann: "Inzwischen sind mehrere Wölfe ohne Scheu beobachtet worden. Sollte es im Revier eines Wolfsrudels eine solche Fütterung geben, prägt dies alle Wölfe die dort aufwachsen. Da Wölfe in einem Familienverband leben, verlässt der Nachwuchs stets im jungen Erwachsenenalter das Revier der Eltern und begibt sich auf die Suche nach einem eigenen Revier. Dabei exportieren Wölfe ihr Verhalten."

Beim Blick auf die jüngsten Meldungen ist eine Verdichtung im Bereich des Rudels Munster in der Lüneburger Heide, auffällig. NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann: "Im Fall dieser Wölfe müssen wir aber die Ursache für ein unnatürliches Verhalten klären. Mit Vergrämungsmaßnahmen, die im Fall des Wildeshauser Wolfes richtig sind, werden nur die Symptome behandelt, aber nicht der Ursache auf den Grund gegangen."

Der NABU wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach der Einrichtung eines bundesweiten Kompetenzzentrums zum Wolf. Hier kann ein Kreis aus führenden Wolfexperten das Verhalten auffälliger Wölfe einheitlich und kompetent analysieren und die Bundesländer bei den Maßnahmen beraten. Grundlegend für die verlässliche Bewertung ist ein robustes Wolfsmonitoring in allen Wolfgebieten. Ausgearbeitet durch das Bundesamt für Naturschutz liegen dazu Rahmenrichtlinien vor, die von den Ländern umgesetzt werden können.

Hintergrund

Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention und der europäischen Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie). Auch das Bundesnaturschutzgesetz schützt den Wolf. Es zählt ihn zu den besonders und streng geschützten Arten. Sie unterliegen damit dem umfassenden Schutz der Zugriffs- und Besitzverbote des 44 BNatSchG. Dies betrifft insbesondere das Töten von Wölfen. Verboten ist auch das Töten eines erkennbar schwer verletzten Wolfs beziehungsweise eines Hybriden, sofern dafür keine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde vorliegt.

Der Wolf galt bis 2000 in Deutschland ausgestorben und kehrt dank der Schutzbemühungen auf eigenen Pfoten zurück. Der NABU unterstützt die Rückkehr des Wolfes seit 10 Jahren mit seinem Projekt „Willkommen Wolf".


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Wolf - Foto: Wolfgang Ewert

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