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NABU begrüßt mehr Transparenz im Umgang mit Wolf

Dr. Buschmann: „Fachliche und finanzielle Unterstützung bei Herdenschutz bleibt notwendig“

Zukünftig sollen Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von sogenannten Problemwölfen laut Umweltminister Christian Meyer eine Woche vorher angekündigt werden und öffentlich einsehbar sein.

Vor der Landtagswahl forderten die Grünen mehr Transparenz beim Thema Wolf. Dies muss sich nun, in Regierungsverantwortung, in ihrer Informationspolitik wiederfinden.- Foto: Wolfgang Ewert

Vor der Landtagswahl forderten die Grünen mehr Transparenz beim Thema Wolf. Dies muss sich nun, in Regierungsverantwortung, in ihrer Informationspolitik wiederfinden.- Foto: Wolfgang Ewert

9. Dezember 2022- Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, sieht in der Ankündigung des neuen Umweltministers den längst überfälligen Schritt zu mehr Transparenz und Sachlichkeit: „Bisher war unklar, welche Wölfe mit welcher Begründung zum Abschuss freigegeben worden sind, und es konnte keine unabhängige Prüfung der Fälle erfolgen, was Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit schürte. Dieser Kritik und der Klage des NABU zum bisherigen Vorgehen wird nun zu Recht begegnet.“ Auch die geplante Einbeziehung der Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) sei ein notwendiger und begrüßenswerter Schritt.

Dr. Buschmann weiter: „Selbst die Landtagsfraktion der Grünen hatte in ihrer Zeit als Opposition gegen die Informationspolitik der vorherigen Landesregierung geklagt. Die Klage wurde gewonnen, weshalb bereits der Umweltausschuss beteiligt werden musste. Die Transparenz und Informationspolitik, die die Grünen gefordert haben, muss sich nun in Gänze in ihrer Regierungsverantwortung wiederfinden.“

Der NABU hatte mit Unterstützung des WWF im April 2022 zudem Klage gegen die ausbleibende Informationsübermittlung des Landkreises Uelzen eingereicht und beanspruchte die unaufgeforderte Mitteilung über Erteilungen von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 Abs. 7 S. 1 BNatSchG vom Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 S. 1 BNatSchG für die Art Wolf durch die aktive Übermittlung der Ausnahmegenehmigungen.

Der zugehörige Erlass, welcher jetzt zur Umsetzung an die Unteren Naturschutzbehörden geschickt wird, muss vom NABU nun geprüft werden. Auch die Umsetzung des Erlasses, beispielsweise als Presseveröffentlichung der Abschussgenehmigungen durch die jeweiligen Landkreise, wird vom NABU genau geprüft. Von dieser Umsetzung und den genauen Inhalten des Erlasses wird der NABU sein weiteres Klagevorhaben abhängig machen.

NABU skeptisch gegenüber dem „Aktionsplan Weidetierhaltung und Wolf“

Gleichzeitig betont Dr. Buschmann, dass der Schutzstatus des Wolfes darüber hinaus nicht aufgeweicht werden darf und sieht das Vorhaben des Landes Niedersachsen mit Skepsis, sich an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement zu beteiligen. Ein „Aktionsplan Weidetierhaltung und Wolf“ soll unter anderem den Erhaltungszustand des Wolfes neu bewerten und regionale Bestandsregulierungen ermöglichen. Wissenschaftlich gilt allerdings als nachgewiesen, dass Bestandsregulierungen den Halterinnen und Haltern von Weidetieren nicht helfen werden. Es bleibt daher absolut notwendig, die Nutztierhalterinnen und ‑halter finanziell, aber auch ganz besonders verstärkt fachlich bei Herdenschutzmaßnahmen zu unterstützen.


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