NABU zum Rodewalder Wolf
Steuergelder sinnlos verschwendet
1. April 2020 - Über ein Jahr dauerte die erfolglose Jagd auf den Rodewalder Rüden an. Der NABU Niedersachsen erhob berechtigten Zweifel an der fachlichen Begründung zur artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von GW717m. Auch wies er auf die Schwierigkeit der Identifikation eines einzelnen Individuums hin. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, kommentiert:
„Endlich stoppt das Umweltministerium die unnötige Verschwendung von Steuergeldern zur Tötung des Rodewalder Rüden. Dieses Vorhaben hatte von Anfang an kaum Aussicht auf Erfolg. Äußerlich sind die Tiere aus der Entfernung nicht zu unterscheiden. Zudem stand es auf rechtlich sehr wackeligen Füßen. Das Umweltministerium nahm an, dass bei Rindern eine Herde als Grundschutz ausreichend sei. Jetzt sollten wir nach vorne schauen und verstärkt wirksame Herdenschutzmaßnahmen fördern.“
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