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Offenlegung von Wolfs-Abschussgenehmigungen

Bisherige Genehmigungspraxis ist verfassungswidrig

Am 8. Februar entschied der Staatsgerichtshof auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen über die Offenlegung der bisher streng geheim gehaltenen Abschussgenehmigungen einzelner Wölfe.

Zehn Monate alte Wölfin- Foto: NABU/Michael Hamann

Zehn Monate alte Wölfin- Foto: NABU/Michael Hamann

8. Februar 2022- Die Landesregierung muss demzufolge wesentliche Informationen zu den genehmigten Wolfsabschüssen zur Verfügung stellen, eine Geheimhaltung wie bisher ist verfassungswidrig.

Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, zeigt sich höchst erfreut über die Entscheidung: „Die bisherige Genehmigungspraxis war aufgrund der Geheimhaltung nicht nur für anerkannte Naturschutzverbände, sondern auch für Landtagsabgeordnete nicht überprüfbar. Die Abschussgenehmigungen müssen transparent vermittelt werden, um die Entscheidungen des Umweltministeriums überprüfen zu können.“ Dr. Buschmann betont, dass es dabei nicht um die Offenlegung der zuständigen Jagdberechtigten gehe. Deren Schutz und Anonymität müsse weiter gewahrt werden. Es gehe um eine fachliche Überprüfbarkeit, um überflüssige und falsche Tötungen von Wölfen zu vermeiden.

„Der NABU geht davon aus, dass die anerkannten Naturschutzverbände nun auch proaktiv über Genehmigungen informiert werden und dies nicht auch noch über den gerichtlichen Weg erkämpft werden muss“, so Dr. Buschmann. „Darüber hinaus müssen weitere wie die fünf (vielleicht nun sogar sechs) Fehlabschüsse künftig absolut vermieden werden.“ Der NABU warnt schon seit längerem davor, dass durch Wolfsabschüsse örtliche Rudelstrukturen gestört werden, was wiederum zu weiteren Rissen führen könne. Ein flächendeckender Herdenschutz ist erwiesenermaßen das wirksamste Mittel, um Übergriffen auf Nutztiere vorzubeugen.

Hintergrund zur NABU-Klage gegen rechtswidrige Wolfsverordnung

Der NABU Niedersachsen hat mit finanzieller Unterstützung durch den Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. und den WWF Deutschland bereits im Dezember 2021 (s.u.) beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die aus seiner Sicht rechtswidrige Wolfsverordnung in Niedersachsen eingereicht. Die Verbände fordern das Land Niedersachsen auf, Artenschutz ernst zu nehmen und die Verordnung zum Schutz des Wolfes europarechtskonform umzugestalten. Die Wolfspolitik der Landesregierung aus SPD und CDU ist nach Ansicht der drei Verbände bisher weitgehend gescheitert, da sie den Schwerpunkt auf den Abschuss von Wölfen legt. Doch der Abschuss führt nachweislich nur dann zum Rückgang von Nutztierrissen, wenn der Wolf wieder ausgerottet wird. Stattdessen müsse mehr in Herdenschutz investiert werden, so der NABU.


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Klage gegen rechtswidrige Wolfsverordnung

21. Dezember 2021 - Die Verbände fordern das Land Niedersachsen auf, Artenschutz ernst zu nehmen und die Verordnung zum Schutz des Wolfes europarechtskonform umzugestalten.

Der Wolf ist ein heimisches Tier, dem nachweisbar eine wichtige Rolle für unsere Ökosysteme und insbesondere für einen „gesunden“ Bestand bei den wilden Huftieren (Rehen, Hirschen, Wildschweinen) zukommt, die Menschen nachweislich nicht ersetzen können. Auch wenn nur unter zwei Prozent der Nahrung des Wolfes aus menschlichen Nutztieren (in erster Linie Schafen) besteht, können diese Fälle für landwirtschaftliche Betriebe Bedeutung haben.

Daher ist ein adäquater und umsetzbarer Herdenschutz wichtig und die einzige Möglichkeit, mit dem Wolf möglichst konfliktfrei koexistieren zu können. Die Wolfsverordnung legt allerdings nicht den Schwerpunkt auf die Unterstützung der Betriebe beim Herdenschutz, sondern konterkariert ihn. „Beispielsweise sollen Wölfe gemäß Wolfsverordnung des Landes bereits dann zum Abschuss freigegeben werden können, wenn am Deich keine Herdenschutzmaßnahmen durchgeführt werden“, stellt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen fest. „Weiterhin sollen Wölfe, die sich von Menschen genutzten Strukturen nähern, also auch unbewohnten Scheunen in der freien Landschaft, bereits als auffällige Wölfe verfolgt werden können. Das ist völlig absurd, da Wölfe sich frei in der Landschaft bewegen und den Menschen zwar grundsätzlich meiden, aber seine Gebäude nicht.“

Gescheiterte Wolfspolitik in Niedersachsen

Die Wolfspolitik der Landesregierung aus SPD und CDU ist nach Ansicht der drei Verbände bisher weitgehend gescheitert, da sie den Schwerpunkt auf den Abschuss von Wölfen legt, der nachweislich nur dann zum Rückgang von Nutztierrissen führt, wenn der Wolf wieder ausgerottet wird. „Bei den vier genehmigten und erfolgten Abschlüssen wurde nicht der jeweils vermeintlich auffällige Wolf entnommen, auf den sich die Abschussverfügung bezogen hat, sondern jeweils ein Nachkomme stellvertretend geschossen", kritisiert Uwe Martens, stellvertretender Vorsitzender des Freundeskreises freilebender Wölfe. „Das ist eine Art Vergeltung und kann nicht rechtens sein.“

Aber auch die FDP-Fraktion im Landtag fordert wider besseren Wissens den verstärkten Abschuss von Wölfen. Mit dem Effekt, dass in Niedersachsen die Nutztierrisse im Vergleich zu den übrigen Bundesländern mit Wolfsvorkommen überproportional gestiegen sind, obwohl es kein anderes Bundesland mit ähnlich vielen Abschüssen wie Niedersachsen gibt, aber durchaus Bundesländer, wie beispielsweise Brandenburg, mit einer höheren Anzahl an Wölfen und einer höheren Wolfsdichte.

Dort, wo in Wolfsgebieten konsequent Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt werden und man sich auf ein Zusammenleben mit dem Wolf einstellt, gehen die Nutztierrisszahlen dagegen nachweislich zurück.

In der Wolfsverordnung finden sich aber weitere Besonderheiten, wie beispielsweise, dass Niedersachsen selbst künftig den Erhaltungszustand der Population bestimmen möchte. Dies ist allerdings fachlich gar nicht möglich, da sich die Population nicht nur über Niedersachsen, sondern auch über angrenzende Bundesländer erstreckt. Nur die Bundes- bzw. die EU-Ebene haben daher die Kompetenzen dafür.

Zudem sollen gemäß Wolfsverordnung auch ausgewachsene Rinder und Pferde unabhängig vom Gesundheitszustand, von der Größe und von der Rasse, ob sie Hörner haben oder nicht, bereits allein dadurch geschützt sein, dass sie mindestens zu zweit auf der Weide stehen. Die Biologie des Wolfes ist es aber, sich gerade kranke und schwache Huftiere auszusuchen, um diese als Nahrung zu nutzen. Es wäre daher fahrlässig, diese Tiere nicht mit Herdenschutzmaßnahmen zu schützen.

Niedersachsen muss seiner Schutzverpflichtung nachkommen

Das Land Niedersachsen hat sich genauso wie die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union dazu verpflichtet, die Biologische Vielfalt inklusive des Wolfes zu erhalten und zu schützen. Deshalb müssen sie nach Ansicht der Verbände auch die richtigen Maßnahmen ergreifen, um die Nutztierhalter zu unterstützen. Der Abschuss von Wölfen hilft den Nutztierhaltern nicht und kann nur im Ausnahmefall bei tatsächlich auffälligen Wölfen das Mittel der Wahl sein. Die bundesweit einzigartige und fachlich unsägliche Wolfsverordnung Niedersachsens zeigt, dass die Landesregierung ihrer Aufgabe und ihrer Verpflichtung nicht gerecht wird und den Fokus von einer wirklichen Unterstützung der Menschen, die Nutztiere halten, auf ein Ablenkmanöver gerichtet hat.

Daher sehen sich die Verbände gezwungen, gegen die fachlich unzureichende und in der Sache für den Wolf aber auch für die Nutztierbetriebe schädliche Verordnung vorzugehen.

Hintergrund

In Niedersachsen gibt es seit 2006 wieder Hinweise, seit 2007 auch definitive Nachweise für Wolfsvorkommen. Inzwischen sind in Niedersachsen 36 Wolfsrudel und zwei Wolfspaare heimisch (Stand: April 2021). Der feste Bestand an ausgewachsenen Tieren dürfte derzeit bei 75 bis 80 Wölfen mit steigender Tendenz in Niedersachsen liegen. Wenn man Jungtiere dazuzählt, sind die innerjährlichen Schwankungen aufgrund von sterbenden und abwandernden Jungtieren sehr groß. Sind viele Jungtiere pro Rudel vorhanden, könnte die Maximalzahl an Einzeltieren derzeit 300 erreichen, sie liegt aber sehr wahrscheinlich deutlich darunter.

Wölfe haben in Deutschland einen hohen Schutzstatus. Doch nicht allein das deutsche Recht schützt die Tiere. In der Europäischen Union unterliegt er der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH). Die Umsetzung der europäischen Vorgaben erfolgt in Deutschland über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Wölfe sind im gesamten Bundesgebiet über § 44 BNatschG streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus. Für die Umsetzung der Gesetze sind die Länder zuständig, der Bund kann sie dabei unterstützen.


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