Vermeintlicher Wolfsangriff in Steinfeld
NABU Niedersachsen ruft zur Versachlichung in der Diskussion auf
6. Dezember 2018 - Die DNA-Analyse des vermeintlichen Wolfsangriffs auf einen Gemeindemitarbeiter in Steinfeld, Landkreis Rotenburg, welche durch das renommierte Senckenberg-Institut in Gelnhausen durchgeführt wurde, weist Hund- und Katzenspuren nach. Keine Wolfsspuren. Obwohl diese Nachweise erbracht wurden, lassen die Aussagen des Umweltminister und weiterer politischer Akteure weiterhin Raum für Spekulationen, welche seitens diverser Lobbyisten dankbar genutzt werden. So wird die Debatte um den Wolf weiter befeuert.
„Die Politik ist hier in einer besonderen Verantwortung wieder zu einer sachlichen Diskussion zurückkehren. Das Schüren von Angst, die durch eine martialische Bildsprache einiger politischer Akteure in der Bevölkerung befeuert wird, ist unverantwortlich und geht vollkommen an den Fakten vorbei“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. „Bislang wurde kein Nachweis erbracht, dass ein Wolf seit seiner Rückkehr nach Deutschland je einen Menschen angegriffen geschweige denn überhaupt aggressives Verhalten gezeigt hat. Einige Akteure nutzen jedoch bewusst Interpretationsspielräume, um weiter an der Legendenbildung des Wolfes zu arbeiten. Damit muss nun Schluss sein. Wir sollten auf der Grundlage der tatsächlichen Daten und Kenntnisse zur Biologie des Wolfes weiterhin gemeinsam nach Lösungen für ein konfliktarmes Zusammenleben mit dem Wolf suchen.“
NABU spricht sich gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht aus
Eine klare Absage erteilt der NABU der Forderung von Umweltminister Olaf Lies, die Anzahl der Wölfe zu begrenzen, da der Bestand sich natürlicherweise durch die Abhängigkeit von der erreichbaren Nahrung und durch Krankheiten reguliert. Dass sich Wölfe unbegrenzt vermehren, gehört daher ebenfalls zur Legendenbildung. Ebenso lehnt der NABU eine Änderung des Schutzstatus beim Wolf – wie in der Bundesrats-Initiative gefordert – ab. Dass der strenge Schutzstatus nicht zu lockern ist, wurde erst kürzlich erneut durch die EU-Kommission bekräftigt. „Die Bedingungen für den "guten Erhaltungszustand" sind noch nicht erfüllt und auch danach dürfen Wölfe genauso wie alle anderen Tierarten nur aus gutem Grund getötet werden. Eine jagdliche Nutzung gehört nicht dazu. Für Wölfe, die ein auffälliges Verhalten zeigen, reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen aus, um – wenn erforderlich – auch den gezielten Abschuss eines Wolfs anzuordnen", sagt Dr. Buschmann.
Die Forderung des Umweltministers Olaf Lies, den Wolf bei Erreichen eines guten Erhaltungszustandes in das Landesjagdrecht aufzunehmen, lehnt der NABU Niedersachsen daher strikt ab. Fachlich wäre es zudem kontraproduktiv, da bei einer Jagd statt eines gezielten Managements Rudelstrukturen zerstört würden und dies zu erhöhten Nutztierrissen führen kann. Nicht nur deshalb wäre ein guter Herdenschutz für Nutztiere selbst bei Bejagung des Wolfes unumgänglich. Auch hier handelt es sich daher um eine immer wieder aufgewärmte Scheindebatte, die Lösungen suggerieren soll.
DNA-Analyse, Erscheinungsbild und Verhalten sprechen nicht für einen Wolf
5. Dezember 2018 - Auf der Pressekonferenz des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz stellte Minister Olaf Lies die DNA-Analyse vor. Sie erbrachte keinen Nachweis, dass der Mann im niedersächsischen Steinfeld von einem Wolf angegriffen wurde. Es wurden Katzen- und Rehhaare auf der Jacke nachgewiesen sowie Speichelproben, die von Katzen und Hunden stammen. „Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass es sich bei dem Angriff um Hunde gehandelt hat“, sagte Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. „Diese Annahme wird auch durch die Beschreibung von Verhalten und Aussehen der Tiere gestützt. Die Rede war von mindestens einem dunklen Tier und drei helleren - in Niedersachsen leben aber ausschließlich graue Wölfe in freier Wildbahn.“
Der Biologe äußerte sich auch kritisch: „Leider gibt es in solchen Fällen immer Akteure, die vorschnell den Wolf als Verursacher benennen ohne die Faktenlage abzuwarten. Das schürt ohne Not massiv Ängste in der Bevölkerung. Um den Fall restlos aufzuklären, ist es jetzt dringend erforderlich, herauszufinden, ob in der Umgebung des Angriffsortes wolfsähnliche Hunde gehalten werden und ob diese als Verursacher infrage kommen.“
Auf jeden Fall sei es sinnvoll, das Rudel in der Region genauestens zu beobachten, um so in Zukunft ausschließen zu können, dass ein Wolfsrudel so ein Verhalten zeigt und damit auch die Angst vor dem Wolf wieder abzubauen.
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