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Naturschutzbelange bei Windenergieausbau berücksichtigen

Arten- und Naturschutz sind nicht Verhinderungsgrund Nummer eins

Unter Bezugnahme auf eine jüngst erschienene Recherche der Neuen Osnabrücker Zeitung macht der NABU deutlich, dass nicht der Artenschutz der Hauptverhinderer der Energiewende ist.

Landschaftsschutzgebiete sind auch mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz nicht schutzlos. Wo es geboten und sinnvoll ist, wird der NABU Niedersachsen nötigenfalls klagen, um Schutzgebiete zu verteidigen. - Foto: Helge May

Landschaftsschutzgebiete sind auch mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz nicht schutzlos. Wo es geboten und sinnvoll ist, wird der NABU Niedersachsen nötigenfalls klagen, um Schutzgebiete zu verteidigen. - Foto: Helge May

14. März 2023 - Der NABU Niedersachsen lehnt die Bebauung von Landschaftsschutzgebieten mit Windenergie-Anlagen, wie sie die Region Hannover kürzlich angekündigt hat (s.u.), entschieden ab. Eine jüngst erschienene Recherche der Neuen Osnabrücker Zeitung, wonach angeblich vor allem die Naturschutzverbände die meisten Klageverfahren gegen neue Windenergieanlagen führen würden, ist Anlass für den NABU, erneut deutlich zu machen, dass nicht der Artenschutz der Hauptverhinderer der Energiewende ist.

„Von bundesweit aktuell 407 Klageverfahren, kommen nur 28 aus Niedersachsen. Gleichzeitig haben wir in Niedersachsen den höchsten Zubau neuer Windenergieanlagen. Das zeigt deutlich, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Naturschutzverbänden und Projektierenden positiv auswirkt“, kommentiert Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen den Zeitungsbericht. „Leider wird sich das zukünftig durch die aktuelle Bundespolitik wieder ändern, weil Verfahren ohne die zwingend notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen beschleunigt und so geltendes Naturschutzrecht ausgehebelt werden sollen. Dabei sind nicht das Verbandsklagerecht und der Naturschutz ausschlaggebend für die langsam voranschreitende Energiewende, sondern fehlende Kapazitäten in den Behörden sind das zentrale Problem.“

Anstatt die Rechte von Umweltverbänden auszuschalten, müssten Planungsprozesse verbessert werden, indem Naturschutzverbände weiterhin frühzeitig beteiligt sowie Personal- und Finanzausstattung der Genehmigungsbehörden aufgestockt würden. Wenn eine Verbandsklage erfolgreich ist, zeige das letztlich nur, dass geltendes Recht verletzt wurde. Der NABU prüft zudem im Vorfeld einer Klageerhebung ganz genau, wo eine Klage sinnvoll ist und wo nicht.

Ohne gesunde Ökosysteme keine Energiewende

In der Diskussion um die Bebauung der Schutzgebiete in der Region Hannover bekräftigt der NABU-Landesvorsitzende: „Schutzgebiete sind eines der wichtigsten Instrumente zur gleichzeitigen Lösung von Klima- und Naturkrise. Ohne gesunde Ökosysteme und ihre CO2-Speicherung ist die Energiewende zum Scheitern verurteilt, da kranke Ökosysteme mehr CO2 abgeben als bei der Energiewende eingespart werden kann.“

Landschaftsschutzgebiete sind auch mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz nicht schutzlos. „Wer die wichtige Aufgabe, die unsere Schutzgebiete für die Gesellschaft erfüllen, gefährdet, riskiert auch das Scheitern der Energiewende, was unverantwortlich ist“, betont Buschmann. Der NABU werde nötigenfalls die Ausschöpfung aller Rechtsmittel prüfen, um Schutzgebiete zu verteidigen, wenn diese nicht zur Erreichung der Ziele der Energiewende notwendig sind.

Hintergrund

Die Region Hannover möchte künftig 2,5 % der Regionsfläche für Windenergieanlagen nutzen. Laut Potenzialstudie, die erst kürzlich durch das Niedersächsische Umweltministerium vorgestellt wurde, müssen jedoch nur 1,1 % der Fläche berücksichtigt werden. Für die zusätzlichen 1,4 % sollen Landschaftsschutzgebiete zerstört werden. Die Landesregierung schreibt in ihrem Hinweis an die Landkreise, dass Landschaftsschutzgebiete nicht schutzlos sind. Die Region Hannover handelt genau gegenteilig.


NABU fordert den Windenergie-Ausbau unter Einhaltung internationaler Verpflichtungen

Der NABU steht zur Energiewende - aber sie muss naturverträglich vonstatten gehen. - Foto: Helge May

Der NABU steht zur Energiewende - aber sie muss naturverträglich vonstatten gehen. - Foto: Helge May

10. März 2023- Der NABU unterstützt mit größtem Nachdruck die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2021, die betont, dass alle umweltschädlichen Industrietätigkeiten sowie der Ausbau der Infrastruktur in allen Kategorien von Schutzgebieten verboten werden sollen. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, appelliert an Regionspräsident Stefan Krach: „Wir befürworten die nun geltenden, gesetzlichen Mengenvorgaben zum Ausbau der Windenergie und halten insbesondere einen schnellen Zubau für zielführend. Schutzgebiete sind dabei allerdings eines der wesentlichsten Instrumente zur Lösung der Zwillingskrisen des Klimas und der Artenvielfalt. Wer Schutzgebiete zerstören möchte, löst keine Probleme, sondern schafft neue Probleme und riskiert die Energiewende fahrlässig zu verstolpern.“

Deutschland hat sich sowohl im Rahmen der neuen UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) als auch über die neue EU-Biodiversitätsstrategie verpflichtet, Schutzgebiete wirksamer als bisher zu schützen, um den Verlust der Arten und Ökosysteme zu stoppen und umzukehren. Ohne gesunde Ökosysteme und ihre CO2-Speicherung ist die Energiewende zum Scheitern verurteilt, da kranke Ökosysteme mehr CO2 abgeben als bei der Energiewende eingespart werden kann.

NABU strebt rasche Klärung des Konflikts an

Aus diesem Grund hat das Land Niedersachsen im neuen Landschaftsprogramm festgelegt, dass die Grüne Infrastruktur, welche die Landschaftsschutzgebiete als zentrale Bestandteile umfasst, „nicht durch Bebauung, Verkehrsflächen und sonstige Infrastruktureinrichtungen in Anspruch zu nehmen und Freiräume zur Erfüllung ihrer vielfältigen Funktionen zu erhalten ist“.

Der NABU Niedersachsen wird die Region um detaillierte Informationen zum laufenden Verfahren bitten und einen gemeinsamen Termin zwischen Spitzenvertretern des Regionalverbandes sowie NABU-Landesvorsitzenden Dr. Buschmann mit Regionspräsident Stefan Krach anfragen.

Der NABU betont abschließend: Auch mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsschutzgebiete nicht schutzlos. Wer die wichtige Aufgabe, die unsere Schutzgebiete für die Gesellschaft erfüllen, gefährdet, gefährdet auch die rasche Energiewende, was unverantwortlich ist. Der NABU wird nötigenfalls die Ausschöpfung aller Rechtsmittel prüfen.


Hintergrund:

Am 19.12.2022 hat Deutschland zusammen mit der Staatengemeinschaft auf der 15. Weltnaturkonferenz (CBD COP 15) in Montreal eine neue globale Vereinbarung unterzeichnet, die Schutzgebieten ein völlig neues Gewicht verleiht, um Naturzerstörung zu stoppen und eine Trendwende einzuleiten.

Als Teil der Umsetzung der globalen UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) hat die Europäische Kommission im Mai 2020 die „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ vorgelegt. Sie wurde anschließend von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bestätigt. Die Strategie ist eingebettet in den 2019 vorgestellten „Europäischen Green Deal“. Die Biodiversitätsstrategie legt Ziele und Verpflichtungen der EU fest, um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen.

Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2021 betont, dass im Einklang mit den internationalen Normen der Weltnaturschutzunion (IUCN) alle umweltschädlichen Industrietätigkeiten sowie der Ausbau der Infrastruktur in allen Kategorien von Schutzgebieten verboten werden sollten. Sie ist zu unterstützen.

Das aktuelle Landschaftsprogramm Niedersachsen aus November 2021 ist das zentrale Planungsinstrument für den Umwelt- und Naturschutz in Niedersachsen. Es stellt unter anderem auch Bezüge zu nationalen und internationalen Strategien her. Es gibt die Richtung für die Arbeit in den Naturschutzbehörden vor und bildet die Grundlage für die Erarbeitung der Landschaftsrahmenpläne in den Kommunen. Zur Entwicklung und Erschließung der landesweiten sogenannten Grünen Infrastruktur, einschließlich der Landschaftsschutzgebiete, gibt es vor, diese „nicht durch Bebauung, Verkehrsflächen und sonstige Infrastruktureinrichtungen in Anspruch genommenen Freiräume zur Erfüllung ihrer vielfältigen Funktionen zu erhalten und zu einer landesweiten Grünen Infrastruktur weiterzuentwickeln.


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