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EU-Notverordnung hebelt Naturschutzrechte aus

Klima- und Naturschutz müssen gemeinsam gedacht werden

Der NABU Niedersachsen kritisiert die EU-Notverordnung auch deshalb, weil sie einen Einfluss auf alle relevanten Umweltprüfungen und Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Ausnahmeprüfungen von FFH-, Vogelschutz- und Wasserrahmenrichtlinie hat.

Eingriffe in elementare Umweltrechte sind vollkommen inakzeptabel, findet der NABU Niedersachsen. - Foto: Helge May

Eingriffe in elementare Umweltrechte sind vollkommen inakzeptabel, findet der NABU Niedersachsen. - Foto: Helge May

20. Dezember 2022- Gestern verabschiedeten die Energieminister der EU-Mitgliedstaaten die Notverordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien. Die Verordnung wurde insbesondere durch die deutsche Bundesregierung vorangetrieben. Dazu kommentiert der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann: „Durch die EU-Notverordnung wird bestehendes Naturschutzrecht für den beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien ausgehebelt. Das ist ein Schwarzer Tag für die lebensnotwendige Rettung unserer Lebensgrundlagen. Solche Eingriffe in elementare Umweltrechte sind daher vollkommen inakzeptabel. Sie führen zu Rechtsunsicherheiten und beschleunigen die Verfahren letztendlich nicht.“ Ein Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie die Einschränkung der öffentlichen Beteiligungsrechte führten dazu, dass keine Rücksicht mehr auf unser aller Lebensgrundlagen und den Schutz der Biodiversität genommen werde, so der NABU-Vorsitzende.

„Die Notverordnung verschärft die Natur- und Artenkrise nur weiter, da die ökologische Wertigkeit eines Standorts für Windenergieanlagen nicht mehr berücksichtigt werden soll, sondern Erneuerbare Energien pauschal im überragenden öffentlichen Interesse liegen.“ Dabei sei eine vernünftige Raumplanung essentiell, um auch rechtliche Unsicherheiten zu überwinden. „Das Artenschutzrecht ändert nichts an unterbesetzten Behörden. Klima- und Naturschutz müssen endlich gemeinsam gedacht werden und vor allem natürliche Lebensräume wie Moore oder Wälder, die als natürliche Klimaschützer wirken, müssen beschleunigt wiederhergestellt und unter Schutz gestellt werden“, betont Buschmann.

Der NABU Niedersachsen kritisiert die EU-Notverordnung auch vor allem deshalb, weil sie einen Einfluss auf alle relevanten Umweltprüfungen und Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Ausnahmeprüfungen von FFH-, Vogelschutz- und Wasserrahmenrichtlinie hat. Das bedeutet konkret, dass durch das überragende öffentliche Interesse der Erneuerbaren Energien die Interessen von Natur und Umwelt unbeachtet bleiben.


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