Verbandsklagerecht darf nicht torpediert werden!
Die jüngsten Äußerungen aus der niedersächsischen CDU-Fraktion zum Verbandsklagerecht beurteilt der NABU Niedersachsen als höchst fragwürdig. Mehr →
3. März 2023- Die Beschlüsse haben auch Einfluss auf den Ausbau der Windenergie in Niedersachsen. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, zeigt sich empört: „Es ist unfassbar, dass am heutigen Tag des Artenschutzes das Natur- und Artenschutzrecht in derartiger Weise ausgehebelt wird. Wieder leidet der Artenschutz darunter, dass immer mehr neue Infrastrukturen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ausgebaut werden. Der technische Klimaschutz darf aber nicht auf Kosten des Artenschutzes betrieben werden, so wie es hier gerade im Rahmen der Energiewende passiert.“
Ein Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen führe dazu, dass keine Rücksicht mehr auf die Lebensgrundlagen der Menschen und den Schutz der Biodiversität genommen werde. Der NABU-Landesvorsitzende nennt die fehlenden Kapazitäten in den Behörden als das zentrale Problem. „Es ist nicht der Naturschutz, der die Planungen verlangsamt. Planungsprozesse können nur verbessert werden, indem Naturschutzverbände frühzeitig beteiligt sowie Personal- und Finanzausstattung der Genehmigungsbehörden aufgestockt werden“, so Buschmann.
„Wir befinden uns schon jetzt mitten in einer Biodiversitätskrise. Das fortschreitende Artensterben ist eine der größten Krisen der Menschheitsgeschichte. Unser aller Ziel muss es sein, den Erhalt unserer Lebensgrundlagen zu sichern. Klimaschutz und Artenschutz müssen dabei zusammen gedacht werden. Vor allem natürliche Lebensräume wie Moore oder Wälder, die als natürliche Klimaschützer wirken, müssen beschleunigt wiederhergestellt und unter Schutz gestellt werden. Der beste Klimaschutz durch erneuerbare Energien nützt uns nichts, wenn unsere Ökosysteme weiter zerstört werden“, kommentiert der NABU-Landesvorsitzende die Gesetzesänderung.
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