EU-Notverordnung hebelt Naturschutzrechte aus
Der NABU Niedersachsen kritisiert, dass die EU-Notverordnung einen Einfluss auf alle relevanten Umweltprüfungen und Abwägungsentscheidungen hat. Mehr →
26. Januar 2023- Aus der niedersächsischen CDU-Fraktion verlautete im Rahmen der geplanten „Task-Force Energiewende“, dass im Zusammenhang mit beschleunigten Genehmigungsverfahren das Verbandsklagerecht überprüft werden müsse. „Die Bundes-CDU fordert bereits seit mehreren Jahren, dass das Klagerecht der Umwelt- und Naturschutzverbände eingeschränkt, wenn nicht sogar abgeschafft werden müsse“, kommentiert der NABU-Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann.
„Bisher hat sich die niedersächsische CDU höflich zurückgehalten, aber nun werden auch hier Rufe laut, dass das Verbandsklagerecht ausschlaggebend für die Verhinderung von Infrastrukturprojekten sei. Eine solche Forderung ist absurd und in keiner Weise zielführend. Die Abschaffung des Verbandsklagerechtes käme einem Angriff auf Gemeinwohl, Umwelt und Natur gleich, weil auf diese Weise die für die Demokratie höchst relevante Stimme der Verbände mundtot gemacht werden würde“, erklärt Buschmann.
Verbandsklagen sind kein Selbstzweck
Deutschland und auch Niedersachsen müssen sich an geltendes Europarecht halten und das muss auch die CDU akzeptieren. Mit einer Klage kann nur die Einhaltung geltenden Rechts überprüft werden. Ist eine Verbandsklage erfolgreich, zeigt das nur, dass geltendes Recht verletzt wurde. Naturschutzverbände wie der NABU prüfen zudem im Vorfeld ganz genau, wo eine Klage Sinn macht und wo nicht.
„Nicht das Verbandsklagerecht und der Naturschutz verlangsamen die Planungen, sondern fehlende Kapazitäten in den Behörden sind das zentrale Problem", so Dr. Buschmann. „Anstatt also die Rechte von Umweltverbänden auszuschalten, müssen Planungsprozesse schlichtweg verbessert werden, indem Naturschutzverbände frühzeitig beteiligt sowie Personal- und Finanzausstattung der Genehmigungsbehörden aufgestockt werden.“
Schon jetzt werden vielfach Naturschutzbelange außer Acht gelassen und zwingend notwendige Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgehebelt. Der Artenschutz darf nicht darunter leiden, dass nun immer mehr neue Infrastrukturen, egal ob im Verkehrssektor oder bei Windkraftanlagen, unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ausgebaut werden. Natur- und Artenschutz und Klimaschutz müssen endlich gemeinsam gedacht und angegangen werden.
Klagen im Namen anderer sieht unser Rechtssystem eigentlich nicht vor. Eine Ausnahme ist die sogenannte Verbandsklage. Die ermöglicht es Umweltverbänden wie dem NABU, im Namen der Natur vor Gericht zu ziehen. Mehr →
Der NABU Niedersachsen kritisiert, dass die EU-Notverordnung einen Einfluss auf alle relevanten Umweltprüfungen und Abwägungsentscheidungen hat. Mehr →